Obergericht Solothurn verschärft Urteile für Raser von Schönenwerd

Das Obergericht Solothurn hat am Dienstag die Strafen für die drei Raser von Schönenwerd SO verschärft. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Mitangeklagten kassierten teilbedingte Freiheitsstrafen von 36 Monaten.

In diesem Auto starb die 21-jährige Frau noch auf der Unfallstelle (Bild: sda)

Das Obergericht Solothurn hat am Dienstag die Strafen für die drei Raser von Schönenwerd SO verschärft. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Mitangeklagten kassierten teilbedingte Freiheitsstrafen von 36 Monaten.

Beim Unfall in der Nacht auf den 8. November 2008 um 1.40 Uhr hatte eine 21-jährige Schweizerin ihr Leben verloren. Sie sass auf dem Rücksitz eines linksabbiegenden Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte. Der Lenker und die Beifahrerin des Autos wurden verletzt.

Der Lenker des vordersten Raserautos – ein heute 22-jähriger Grieche – war zum Zeitpunkt der Kollision mit mehr als 100 Kilometer pro Stunde innerorts unterwegs. Nach Ansicht des Obergerichts ging dem Unfall ein Rennen voraus.

„Kräftemessen zwischen Junglenkern“

Zwischen Aarau und Schönenwerd fand ein „fahrerisches Kräftemessen zwischen Junglenkern“ statt, wie Oberrichter Marcel Kamber bei der Urteilseröffnung sagte. Das Amtsgericht Olten-Gösgen war 2010 zum Schluss gekommen, dass ein Rennen nicht nachgewiesen werden könne.

Der Hauptangeklagte habe seine Sorgfaltspflichten auf eine kaum mehr zu überbietende Art verletzt, hielt Kamber fest. Das Obergericht sprach den Griechen der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig.

Das Gericht verurteilte ihn zudem wegen vorsätzlicher schwerer und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Damit erhöhte das Obergericht die Strafe der Vorinstanz um vier Monate. Es blieb jedoch unter der Strafe von sieben Jahren, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Verteidigerin plädierte auf zwölf Monate bedingt und eine Geldbusse.

Der Weiterzug vor Obergericht hat sich für die drei Angeklagten überhaupt nicht gelohnt. Für die Staatsanwaltschaft zahlte sich die Anschlussappellation hingegen aus. Nur dadurch konnte das Obergericht die Urteile des Amtsgerichts Olten-Gösgen verschärfen.

Härtere Urteile für Mitangeklagte

Insbesondere die beiden je 21-jährigen Mitangeklagten kassierten härtere Urteile. Sie waren vor Amtsgericht Olten-Gösgen einzig wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von 28 Monaten verurteilt worden.

Das Obergericht erhöhte die teilbedingten Freheitsstrafen auf 36 Monate. Ein Jahr davon müssen sie im Gefängnis absitzen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts wären es acht Monate gewesen. Das Obergericht beurteilte die Rolle der Mitangeklagten anders als die Vorinstanz.

Die Anträge der Verteidiger auf je einen Freispruch und Geldbussen blieben auch vor Obergericht wirkungslos. Die Urteile des Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Mutter hofft auf Frieden

Der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger stellte in Aussicht, dass ein Weiterzug der Staatsanwaltschaft „eher unwahrscheinlich“ sei.

Die Mutter des Opfers hoffte nach der Urteilseröffnung, dass die drei Raser das Urteil nicht schon wieder weiterziehen würden, damit Frieden einkehren könne.

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