Milde für einen gewalttätigen Anhänger des FC Basel: Das Zürcher Obergericht hat am Freitag die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe gegen den heute 29-jährigen Fussballfan erheblich gesenkt.
Auf eine Schadenersatzforderung der Stadt Zürich in Höhe von 38’000 Franken trat das Gericht nicht einmal ein. Vor dem Fussballspiel FC Zürich gegen FC Basel vom 11. Mai 2011 hatten Dutzende Basler Fans beim Eingang des Stadions Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma angegriffen und mit schweren Gegenständen beworfen.
Sieben Sicherheitsleute sowie mehrere Fussballfans wurden erheblich verletzt. Der Sachschaden betrug 90’000 Franken. Auf einem Video der Stadtpolizei Zürich ist eine Attacke eines vermummten FCB-Fans festgehalten, der mit einer Fahnenstange auf einen Security-Mitarbeiter eindrosch.
Der Hooligan legte im Juni 2012 vor dem Bezirksgericht Zürich ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht verurteilte ihn damals wegen Landfriedensbruchs sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer teilbedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 60 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken.
90 Tagessätze davon, also 5400 Franken, sollte der Basler bezahlen. Zudem wurde er grundsätzlich verpflichtet, dem Sportamt der Stadt Zürich einen Schadenersatz zu bezahlen. Dieses hatte einen Betrag von rund 38’000 Franken gefordert.
Stadt Zürich blitzt ab
Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte vor Obergericht eine gänzliche Bewährungsstrafe. Andererseits forderte die Anwältin die Abweisung der finanziellen Forderungen der Stadt Zürich.
Der Rechtsvertreter der Stadt dagegen setzte sich dafür ein, den Basler Krawallanten auch in finanzieller Hinsicht zur Rechenschaft zu ziehen. Das Obergericht entschied jedoch auf der ganzen Linie gegen die Stadt Zürich, aber auch gegen die Vorinstanz.
So bestätigte es zwar die vom Bezirksgericht verhängte Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 60 Franken, setzte aber die gesamte Strafe zur Bewährung aus. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Damit bleibt nur noch eine Busse von 500 Franken übrig.
Auf die Forderung der Stadt Zürich traten die Richter dagegen nicht einmal ein. Das Sportamt wurde vielmehr verpflichtet, dem Basler Fan eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen.
Zudem wurde ihm eine zusätzliche Prozessentschädigung vom Obergericht für 1300 Franken zugesprochen. Ein Drittel der Berufungskosten für 2400 Franken soll die Stadt Zürich tragen. Zwei Drittel gehen zulasten der Gerichtskasse.