Oberstaatsanwalt will Raser-Urteile von Schönenwerd verschärfen

Vor dem Solothurner Obergericht ist am Dienstag der Raserunfall von Schönenwerd SO neu aufgerollt worden. Drei junge Autofahrer müssen sich für den Tod einer 21-jährigen Frau verantworten. Die Anklage fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und für zwei Mitangeklagte je 6 Jahre.

In dieses Auto war das vorderste der drei Raserautos geprallt (Archiv, KaPo Solothurn) (Bild: sda)

Vor dem Solothurner Obergericht ist am Dienstag der Raserunfall von Schönenwerd SO neu aufgerollt worden. Drei junge Autofahrer müssen sich für den Tod einer 21-jährigen Frau verantworten. Die Anklage fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und für zwei Mitangeklagte je 6 Jahre.

Die junge Schweizerin war beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 um 1.40 Uhr in den Tod gerissen worden. Sie sass auf dem Rücksitz des Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte.

Am Steuer dieses Autos sass der Hauptangeklagte, ein heute 22-jähriger Grieche. Er war mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto des Opfers gerast. Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte den Mann im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten.

Das Gericht hatte ihn der eventualvorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er zog das Urteil ans Obergericht weiter und die Staatsanwaltschaft reichte Anschlussappellation ein.

Anklage: vorsätzliche Tötung

Im Berufungsprozess am Dienstag forderte Oberstaatsanwalt Felix Bänziger für den Griechen wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Dieser soll auch wegen vorsätzlicher schwerer und vorsätzlich einfacher Körperverletzung sowie wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt werden.

Der Angeklagte habe mit seinem rücksichtslosen Verhalten den Tod eines Menschen in Kauf genommen. Die Justiz müsse ein klares Zeichen gegen Raser setzen. Langjährige Freiheitsstrafen hätten eine präventive Wirkung.

Die Verteidigerin forderte eine bedingte Freiheitssprache von 12 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Ihr Mandant solle wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt werden.

Es habe kein Raserrennen gegeben, führte die Verteidigerin aus. Der Angeklagte sei in den Medien vorverurteilt worden.

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Obergericht eröffnet die Urteile voraussichtlich am Dienstag kommender Woche.

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