Oberstes Gericht bestätigt Todesurteil gegen Mumbai-Attentäter

Indiens Oberster Gerichtshof hat in letzter Instanz das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Terroranschläge von Mumbai bestätigt. Das teilten die Richter am Mittwoch in der Hauptstadt Neu Delhi mit.

Aufnahme aus dem Jahr 2008: Der Attentäter Ajmal Amir Kasab an einem Bahnhof in Mumbai (Bild: sda)

Indiens Oberster Gerichtshof hat in letzter Instanz das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Terroranschläge von Mumbai bestätigt. Das teilten die Richter am Mittwoch in der Hauptstadt Neu Delhi mit.

„Wir haben keine andere Wahl, als die Todesstrafe zu verhängen“, teilten die beiden Richter mit. Ajmal Amir Kasab habe mit einem „Kriegsakt gegen die Regierung“ das „schwerste Verbrechen“ begangen, das es in Indien gebe.

Der 24-jährige Pakistaner hatte Ende November 2008 gemeinsam mit anderen Attentätern in der Finanzmetropole Mumbai über drei Tage hinweg Geiseln genommen und zwei Luxushotels sowie ein weiteres Gebäude besetzt gehalten. Dabei waren 175 Menschen getötet worden, darunter neun Extremisten.

Ein Sondergericht hatte Kasab bereits im Mai 2010 unter anderem wegen Mordes und „Kriegsführung gegen Indien“ schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Er war dagegen in Berufung gegangen, scheiterte jedoch in allen Instanzen.

Nun hat Kasab noch die Möglichkeit, ein Gnadengesuch an den indischen Staatspräsidenten zu richten.

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