Oberstes Gericht erklärt Italiens Wahlgesetz für verfassungswidrig

Italiens Oberstes Gericht hat das Wahlgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Die Richter befanden sowohl das Verhältniswahlrecht als auch das Fehlen von Parteilisten bei dem im Jahr 2005 eingeführten Wahlrecht für nicht verfassungskonform.

Wahlurne in einer italienischen Stadt (Symbolbild) (Bild: sda)

Italiens Oberstes Gericht hat das Wahlgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Die Richter befanden sowohl das Verhältniswahlrecht als auch das Fehlen von Parteilisten bei dem im Jahr 2005 eingeführten Wahlrecht für nicht verfassungskonform.

Die Richter wollten das Urteil «in den kommenden Wochen» schriftlich erläutern, wie es in einer Mitteilung vom Mittwochabend hiess. Erst danach würden sich die möglichen Konsequenzen herausstellen.

Das von der Regierung Berlusconi eingeführte Gesetz ist seit Jahren umstritten. Der Technokraten-Regierung unter Mario Monti war es nicht gelungen, das Wahlgesetz zu reformieren.

Jetzt muss es Premier Enrico Letta versuchen. Der Sozialdemokrat hat die Reform des Wahlsystems zur Priorität seines Kabinetts gemacht, doch bis jetzt ist es noch nicht gelungen, die Reform durchzusetzen.

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