Der Kanton Obwalden wird beim Einsatz von elektronischen Fussfesseln mit dem Kanton Basel-Landschaft zusammenarbeiten. Zwischen den beiden Kantonen ist für 2016 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen worden.
Wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte, wird die technische Infrastruktur für den elektronisch überwachten Strafvollzug von Baselland bereitgestellt. Baselland wird Obwalden auch über allfällige Vorkommnisse informieren. Die Zuständigkeit für den Vollzug und die Betreuung des Verurteilten verbleibt bei Obwalden.
Beim elektronisch überwachten und sozial begleiteten Vollzug trägt der Verurteilte eine elektronische Fussfessel. Diese ist mit einem Sender ausgestattet. Obwalden rechnet damit, dass es pro Jahr bis zu drei Mal elektronische Fussfesseln benötigen wird.
Der Regierungsrat begründet den Einsatz von elektronischen Fussfesseln mit den Kontakt- und Rayonverboten, die sich praktisch nur mit diesem Hilfsmittel überwachen liessen. Einzelkantonale Lösungen seien nicht sinnvoll. Eine gesamtschweizerische Plattform werde es aber nicht vor 2020 geben.
Die Vereinbarung mit Baselland gilt bis Ende 2016. Mitte 2016 wollen die Parteien das weitere Vorgehen besprechen.