Die OECD empfiehlt der Schweiz, den Schutz von Whistleblowers möglichst rasch gesetzlich zu verankern. Informanten sollten keine Nachteile erleiden, findet die Organisation. Sie hält auch weitere Empfehlungen bereit, etwa zu Schmiergeldzahlungen.
Vergangenen Sommer besuchte zum dritten Mal ein Expertenteam der OECD die Schweiz: Weil sie Mitgliedstaat der Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger ist, wird die Schweiz regelmässig einer Prüfung unterzogen.
Am Donnerstag veröffentlichte die OECD nun einen Länderbericht sowie an die Schweiz gerichtete Empfehlungen. Ins Auge sticht die Passage zu Whistleblowers, über deren Schutz in letzter Zeit auch in der Schweiz diskutiert wurde – zuletzt im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand.
Im guten Glauben gemeldet
Die Arbeitsgruppe empfiehlt der Schweiz, so bald wie möglich eine angemessene gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Whistleblowers in der Privatwirtschaft zu schützen. Schutz geniessen sollten Angestellte, die „im guten Glauben und begründeterweise“ Verdachtsfälle von Auslandkorruption melden. Ihnen sollten weder Diskriminierung noch disziplinarische Massnahmen drohen.
Gemäss den Schweizer Behörden könnte der Bundesrat die Vorlage im Verlauf dieses Jahres ans Parlament leiten, heisst es im Bericht. Einen Entwurf hatte der Bundesrat bereits 2008 in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sah vor, dass vor einer Rachekündigung geschützt ist, wer an seinem Arbeitsplatz Korruption oder andere Missstände aufdeckt.
Wenn der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen ergreift, kann sich der Arbeitnehmer an die zuständige Behörde wenden. Als letzte Massnahme kommt auch der Gang an die Öffentlichkeit Frage.
Mangelnde Regeln für FINMA-Angestellte
Zufrieden ist die OECD-Arbeitsgruppe mit den seit einem Jahr geltenden Bestimmungen in der Bundesverwaltung, wonach die Mehrheit der Angestellten die Pflicht haben, Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis erhalten.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt allerdings, eine Ausweitung der Meldepflicht in Betracht zu ziehen, insbesondere auf Angestellte der Exportrisikoversicherung sowie der FINMA. Ausserdem sollten die Bundesangestellten explizit über ihre Meldepflicht informiert werden.
Lob und Anerkennung
Anerkennung findet das aktive Vorgehen der Schweiz bei der Beschlagnahmung und Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. In ihrem Bericht würdigt die OECD ausserdem die erstmalige Verurteilung eines Unternehmens wegen Bestechung fremder Amtsträger. Es handelt sich um das Unternehmen Alstom.