Die Regierung in Wien will bis 2019 mindestens 50’000 Flüchtlinge zurück in deren Heimat bringen. Geplant seien Schnellverfahren, Auslieferungsabkommen sowie zusätzliche Abschiebeflüge, meldete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag.
«Viele Länder verschärfen jetzt ihre Gangart. Wir haben in Europa eine Kettenreaktion der Vernunft in Gang gesetzt», erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP dazu. Wien hatte jüngst beschlossen, dass eine Obergrenze von 37’500 Asylbewerbern in diesem Jahr nicht überschritten werden solle.
«Im Zeitraum 2016 bis 2019 kann von einem Zielwert von mindestens 50’000 Ausserlandesbringungen ausgegangen werden», teilte das Innenministerium in Wien mit. Um diese Zahl zu erreichen, soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden um die Länder Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, die Mongolei und Ghana. Asylanträge von Personen aus diesen Ländern sollten in einem Schnellverfahren bearbeitet werden.
Ausgebaut werden sollen Charter-Abschiebeflüge, die Rückkehrberatung und Anreize zur freiwilligen Ausreise. «Wir gehören jetzt schon zu den Ländern mit den meisten Ausserlandesbringungen. Wir werden aber die Schlagzahl noch weiter erhöhen. Und den steigenden Trend noch ausbauen», erklärte die Innenministerin. «Und wir prüfen unter anderem den Einsatz der Hercules-Maschinen des Bundesheers für Abschiebungen – um nur zwei Punkte herauszustreichen.»
Vorbild Schweden
Schwedens Innenminister Anders Ygeman hatte nach Berichten vom Donnerstag angekündigt, dass Polizei und Migrationsbehörde sich auf die Ausweisung von bis zu 45 Prozent der im vergangenen Jahr 160’000 angekommenen Asylbewerber vorbereiten sollten. Die Rede ist von bis zu 80’000 Menschen. Allerdings wird erwartet, dass sich die Massenausweisung über Jahre hinzieht – auch aus juristischen Gründen.
Betroffene könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wenden. Das Gericht sei auf eine mögliche Welle von Grundrechtsbeschwerden von Asylbewerbern und Migranten vorbereitet, hatte Gerichtshofspräsident Guido Raimondi erklärt. Die Menschenrechtskonvention untersage Massenabschiebungen, Einzelfallentscheidungen aber nicht. «Es gibt kein Grundrecht auf den Verbleib in einem Land», sagte der Präsident.