Österreich und Luxemburg haben am Dienstag eine Einigung der EU-Finanzminister im Dossier der Zinsbesteuerung verhindert. Damit kann die EU-Kommission weiterhin keine Verhandlungen mit der Schweiz zu diesem Thema führen.
Das Mandat, um das sich die Diskussionen in Brüssel drehten, hätte der EU-Kommission Verhandlungen mit Drittstaaten zur Zinsbesteuerung ermöglichen sollen. Im Fall der Schweiz wäre es konkret darum gegangen, den Anwendungsbereich des bilateralen Zinsbesteuerungsabkommens auszuweiten.
So sollten auch andere Einkünfte als Zinsen, zum Beispiel Lebensversicherungen, erfasst werden. Die Schweiz hatte zuletzt signalisiert, dass sie grundsätzlich bereit ist zu solchen Verhandlungen.
Da Entscheide in Steuerfragen in der EU jeweils einstimmig gefällt werden müssen, konnten die beiden kleinen EU-Länder das Mandat ein weiteres Mal blockieren. Die Kommission setzt sich seit einem Jahr für das Verhandlungsmandat ein.
Setzen auf Quellensteuer
Österreichs Finanzministerin Maria Fekter und ihr Luxemburger Kollege Luc Frieden zeigten sich „schockiert“ darüber, dass die Kommission letztlich über das Mandat versuche, das Bankgeheimnis auszuhebeln und den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU durchzusetzen.
Während die anderen 25 EU-Staaten den automatischen Informationsaustausch anwenden, erheben Österreich und Luxemburg gemäss einer in der Richtlinie festgehaltenen Übergangsregelung eine Quellensteuer von 35 Prozent.
Frieden bezeichnete die Quellensteuer als ein effizientes und gutes Modell zur Besteuerung von Zinserträgen. Fekter hob zudem hervor, dass es gelungen sei, im Steuerabkommen mit der Schweiz „eine effiziente Besteuerung ohne Aufgabe des Bankgeheimnisses“ zu erreichen.
Als nächstes dürften sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder mit dem Thema befassen. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft wird bis zum Gipfel Ende Juni einen Sachstandbericht verfassen.