Österreich verschärft Asylrecht mit «Notstands»-Artikel

Österreich hat seine Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Im Fall eines starken Flüchtlingszustroms kann der Notstand ausgerufen werden. Dann hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl.

Protestaktion mit Flugblättern im österreichischen Nationalrat kurz vor der Abstimmung über das verschärfte Asylrecht (Bild: sda)

Österreich hat seine Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Im Fall eines starken Flüchtlingszustroms kann der Notstand ausgerufen werden. Dann hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl.

Das österreichische Parlament nahm die umstrittene Asyl-Novelle am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit an. Der «Notstand» wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss dann vom Parlament erneut gebilligt werden.

In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern.

Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben. Ein «Notstand» ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Österreich hat damit eines der härtesten Asylgesetze in der EU. Die Möglichkeit, Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze zu verwehren, gibt es EU-weit sonst nur noch in Ungarn. In Österreich stiess das Gesetz bei Liberalen, Grünen, Kirchen und Menschenrechtsgruppierungen auf scharfe Ablehnung.

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