Das österreichische Bundesland Vorarlberg ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das AKW Mühleberg BE ein erstes Mal gescheitert. Das Landesgericht Feldkirch (A) bezeichnet sich als nicht zuständig. Vorarlberg will jedoch nicht aufgeben.
Die zuständige Richterin Marlene Ender begründete ihren Entscheid am Dienstag mit dem Lugano-Übereinkommen, das die gerichtlichen Zuständigkeiten in Zivil- und Handelssachen regelt. Trotz der Sicherheitsmängel beim AKW Mühleberg sehe sie keine unmittelbar drohende Gefahr für Vorarlberg, sagte sie. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Alle Möglichkeiten ausschöpfen
Vorarlberg will an der Klage festhalten und wenn nötig alle Möglichkeiten ausschöpfen. Landeshauptmann Markus Wallner bedauerte in einer ersten Reaktion den Entscheid des Landesgerichts. Die Bedrohungsszenarien seien „alles andere als lustig für Vorarlberg“, sagte der Regierungschef. Das Land werde an der Klage festhalten.
Die Klage war Ende Mai von den vier Fraktionsvorsitzenden des Vorarlberger Landtags (Parlament) sowie der Vertreterin der Umweltorganisationen am Landesgericht Feldkirch eingereicht worden. Im Vordergrund stehen mögliche Sicherheitsmängel im AKW Mühleberg und das Gefährdungspotenzial für Vorarlberg bei einem Störfall.
Die Vorarlberger berufen sich auf die Gefahr durch Erdbeben oder Hochwasser. Das Bundesland ennet der Schweizer Grenze verfolgt im Kampf gegen das AKW Mühleberg eine zweigleisige Strategie.
Zum einen wird die zivilrechtliche Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung verfolgt. Deren Basis ist ein Gutachten des Lebensministeriums. Zum anderen soll in der Schweiz ein Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung eingebracht werden.
In Vorarlberg gilt das rund 200 Kilometer von Bregenz entfernte Mühleberg als Atomkraftwerk mit dem grössten Gefährdungspotenzial. Das Bundesland engagiert sich seit Jahrzehnten gegen den Betrieb von AKW und will die Abschaltung von Mühleberg erreichen. In Österreich sind keine Atomkraftwerke in Betrieb.
Grösstes Gefährdungspotenzial
Mühleberg droht nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen März die Abschaltung im Juni 2013. Die Betreiberin, der bernische Energiekonzern BKW, und auch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) fochten diesen Entscheid mit einer Beschwerde ans Bundesgericht an.
Die BKW will das AKW noch bis 2022 nutzen. Sie hat dem Bund ein Instandhaltungskonzept für den Langzeitbetrieb von Mühleberg übergeben, um die Sicherheit des AKW zu verbessern. Sie will dafür zusätzliche 170 Millionen Franken investieren.