ÖV-Mitarbeiter müssen künftig Gratis-GA versteuern

Mitarbeiter von Unternehmen im öffentlichen Verkehr erhalten gratis oder verbilligt ein Generalabonnement (GA). Dieses gilt nicht als Teil des steuerbaren Einkommens, wenn es an mindestens 40 Tagen im Jahr dienstlich gebraucht wird. Doch bald gelten strengere Regeln.

Künftig gelten strengere Regeln für die Besteuerung von Gratis-GA von ÖV-Mitarbeitern (Bild: sda)

Mitarbeiter von Unternehmen im öffentlichen Verkehr erhalten gratis oder verbilligt ein Generalabonnement (GA). Dieses gilt nicht als Teil des steuerbaren Einkommens, wenn es an mindestens 40 Tagen im Jahr dienstlich gebraucht wird. Doch bald gelten strengere Regeln.

Ab der Steuerperiode 2016 sollen 30 Prozent des Preises dieser Generalabonnemente als Privatanteil gewertet werden. Dieser Anteil muss dann als Gehaltsnebenleistung versteuert werden. Dies empfiehlt die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) in einem im Internet aufgeschalteten Dokument, über das die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am Donnerstag berichtet hatte.

Gemäss dieser Regel würde sich das steuerbare Einkommen eines Mitarbeiters, der gratis ein GA der 2. Klasse erhält, um rund 1100 Franken erhöhen. Das entspricht 30 Prozent des GA-Preises von 3655 Franken.

Die neue Regelung soll für die sogenannten GA-FVP (Fahrvergünstigungen Personal) gelten. Diese werden vom Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) herausgegeben. Bezugsberechtigt sind Mitarbeiter der dem VÖV angeschlossenen Unternehmen, also beispielsweise der SBB.

Nächster Artikel