Wer in der Schweiz Tiere quält, wird oft zu mild oder gar nicht bestraft. Dies ist für die Organisation Tier im Recht (TIR) inakzeptabel. Sie fordert deshalb «mehr Sorgfalt und Konsequenz» im Tierschutzstrafvollzug.
Im Jahr 2015 gab es in der Schweiz insgesamt 1998 Tierschutzstrafverfahren. Dies ist der am Donnerstag publizierten Jahresanalyse von TIR zu entnehmen. Die Anzahl der Verfahren hat sich in den vergangenen zehn Jahren somit mehr als verdreifacht. Dies sei zwar grundsätzlich eine positive Entwicklung. Aber TIR ist mit dem Strafvollzug dennoch unzufrieden.
Teilweise setzten sich die Strafbehörden nämlich über gesetzliche Bestimmungen hinweg und ignorierten klare Vorgaben der Tierschutzverordnung, schreibt die Tierschutzorganisation. Die Behörden begründeten ihr Vorgehen damit, dass die Beeinträchtigung des Tierwohls nicht erheblich sei oder dass die betreffende – gesetzeswidrige – Haltungsform der Praxis entspreche.
Auch die Abgrenzung zwischen Tierquälereien und übrigen Widerhandlungen bereitet den Strafbehörden gemäss TIR oftmals Mühe. Deshalb müsse sorgfältiger und konsequenter gearbeitet werden, verlangt TIR. Wo spezialisierte Strukturen vorhanden seien, gehe dies besser. Dies zeigten Zahlen aus den Kantonen Zürich und St. Gallen.
Lob für St. Gallen und Zürich
Besonders viele Verfahren liegen aus dem Kanton St. Gallen vor. Mit 232 Fällen belegt er nicht nur in absoluter Hinsicht einen der Spitzenplätze, sondern liegt mit 4,65 Verfahren pro 10’000 Einwohner auch proportional zur Bevölkerung weit über dem schweizweiten Durchschnittswert von 2,76.
Zum ersten Mal mehr als 400 Verfahren waren 2015 im Kanton Zürich zu verzeichnen – wobei Zürich hinsichtlich der Fallzahlen der vergangenen drei Jahre auch im Verhältnis zu der Zahl gehaltener Hunde, Rinder, Pferde, Schweine und Hühner Spitzenwerte vorweist.
Dies dürfte laut TIR auf die in diesen Kantonen speziell für den Tierschutzstrafvollzug geschaffenen Strukturen zurückzuführen sein: In Zürich verfügt die Polizei über eine Spezialabteilung Tier-/Umweltschutz. Zudem kann das kantonale Veterinäramt als Partei auf Tierschutzstrafverfahren Einfluss nehmen. In St. Gallen ist ein spezialisierter Staatsanwalt für die Verfolgung von Tierschutzverstössen zuständig.
Am wenigsten Verfahren in Genf
Gemessen an der Bevölkerungszahl stammen die wenigsten Fälle aus den Kantonen Genf (3 Fälle; 0,06 Verfahren pro 10’000 Einwohner), Wallis (21 Fälle; 0,63 Verfahren pro 10’000 Einwohner) und Basel-Landschaft (28 Fälle; 0,99 Verfahren pro 10’000 Einwohner).
Einen grossen Rückgang der Fallzahlen verzeichnet zudem der Kanton Schaffhausen. Er weist 2015 mit 9 Fällen nur noch 1,13 Verfahren pro 10’000 Einwohner vor.
Wie schon in den Vorjahren waren auch 2015 wieder Hunde am häufigsten von Tierschutzstrafverfahren betroffen (1156 Fälle). Eine Übertretungen gegen das Tierschutzgesetz wird seit 2011 durchschnittlich mit 300 Franken gebüsst; in den Kantonen Aargau und Thurgau mit 400 Franken.