Der Fall des querschnittgelähmten Ronny Keller ist noch nicht abgeschlossen. Laut der «NZZ» zieht der EHC Olten den Fall an den CAS weiter.
Anfang März war der Oltner Verteidiger Ronny Keller in den Playoff-Halbfinals nach einem Zweikampf mit dem Langenthaler Stürmer Stefan Schnyder kopfvoran in die Bande geprallt. Seither ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Nationalliga-Einzelrichter Reto Steinmann eröffnete nach dem tragischen Vorfall ein Disziplinarverfahren gegen Schnyder, stellte es aber noch im März ein, weil der Angeschuldigte kein Foul begangen habe.
Olten legte gegen diesen Entscheid Rekurs ein, doch im Juli bestätigte das Verbandssportgericht das erstinstanzliche Urteil des Einzelrichters. Steinmann stützte sich für seinen Entscheid massgeblich auf ein Gutachten, das er bei der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik (AGU) in Zürich eingeholt hatte. In Olten ist man der Meinung, dass dieses Gutachten der Ergänzung bedarf und von den ersten beiden Instanzen in gewissen Punkten falsch gewürdigt worden sei.
Das Disziplinarverfahren ist eine wichtige Weichenstellung für die haftpflichtrechtliche Erledigung der Unfallfolgen. «Es geht uns mit dem Rechtsmittel an den CAS nicht darum, Stefan Schnyder als Person eins auszuwischen, sondern vor allem um die finanziellen Folgen und den Anspruch von Ronny Keller auf Gerechtigkeit», wird Benvenuto Savoldelli, Präsident des EHC Olten und Rechtsanwalt, in der «NZZ» zitiert.