Die Stimmberechtigten der Stadt Olten werden am 2. März in einer Referendumsabstimmung über das Budget 2014 entscheiden. Das hat der Stadtrat am Montag entscheiden.
Eine Zusammenlegung mit dem eidgenössischen Abstimmungsdatum 9. Februar war aus Termingründen nicht möglich. Das Referendum gegen das vom Stadtparlament im November gutgeheissene Budget war erst am vergangenen Freitag bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.
Um das Volk bereits am 9. Februar entscheiden zu lassen, hätten die Abstimmungsunterlagen bis am 8. Januar vorliegen müssen, wie der Stadtrat mitteilte.
Ein Abwarten bis zum eidgenössischen Abstimmungstermin vom 18. Mai würde jedoch zu lange dauern. Deshalb sei ein ausserordentlicher Abstimmungstermin festgelegt worden.
Das Referendum hatte eine Gruppe rund um den Oltner Anwalt Adolf C. Kellerhals ergriffen. Die Gruppe will das Budget 2014 in der Volksabstimmung zu Fall bringen.
Der Voranschlag weist trotz des um 10 Prozentpunkte erhöhten Steuerfusses ein Defizit von über 16 Millionen Franken aus.
Stadt sind Hände teilweise gebunden
Bis zur Volksabstimmung Anfang März ist der Handlungsspielraum des Stadtrates und der Verwaltung stark eingeschränkt. Eigentlich dürften bis zum Zeitpunkt der Genehmigung des Budgets keine Ausgaben getätigt werden, wie der Stadtrat festhält.
In der Praxis wird jedoch toleriert, dass gebundene Ausgaben getätigt werden können. Es geht dabei um Ausgaben, die durch Gesetz, Verordnung, Gemeindereglement, separaten Gemeindebeschluss oder Urteil festgelegt wurden.
Sämtliche übrigen Ausgaben, bei denen die Rechtsgrundlage erst mit der Genehmigung des Voranschlags geschaffen wird, sind vorerst auf Eis gelegt.