Weil es während der Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien undeklariert De-Facto-Werbefilme des Fussballverbands FIFA ausstrahlte, hat sich das Schweizer Fernsehen eine Rüge des Ombudsmanns eingehandelt. Publik gemacht hat den Fall das Online-Portal «Infosperber».
Das Portal berichtete am Freitag über die Rüge durch Ombudsmann Achille Casanova. Ein «Infosperber»-Leser war an ihn gelangt. Casanovas Schlussbericht liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
Der Ombudsmann rügt das Fernsehen wegen «mangelnder Transparenz». Mit dem einfachen Hinweis «eine Produktion der FIFA» hätte das Fernsehen Transparenz herstellen können.
Aus dem Titel «FIFA WM-Preview» sei nicht klar hervorgegangen, dass es sich um eine Produktion des Weltverbands handle. Die Sendung wurde während der WM an 26 Tagen um 13.10 Uhr auf SRF 2 ausgestrahlt.
Im Text sei zudem ständig von «wir» gesprochen worden, schreibt Casanova weiter. Unter «wir» würden indessen die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer das Schweizer Fernsehen und keinesfalls die FIFA verstehen.
Zwar sei das FIFA-Signet regelmässig zu sehen gewesen. Das genüge aber nicht, um zu deklarieren, dass der Beitrag vom Verband stammt. Das Signet sei nämlich in sämtlichen Beiträgen von der WM zu sehen.
An der Ausstrahlung selbst sei hingegen nichts auszusetzen, obwohl das Magazin «Preview» auf einem anderen redaktionellen oder journalistischen Niveau liege als bei einer Eigenproduktion.
Nach der Analyse und dem Betrachten der Magazine vom 12. und 26. Juni übt Casanova Kritik an der Qualität. Gerade das Magazin vom 12. Juni «war eine einzige Lobeshymne für die WM in Brasilien und übermittelte den Eindruck, wonach alle Brasilianerinnen und Brasilianer von der WM … begeistert seien». Das stimmt aber nachweislich nicht.
Immer eingeschränkterer Zugang zu Bildmaterial
Der von ihm um eine Stellungnahme gebetenen SRF-Sportabteilung gesteht der Ombudsmann zu, sich an die Programmvorschriften gehalten zu haben. Auch äusserte er Verständnis für die Fernsehverantwortlichen.
Diese sehen sich nämlich immer häufiger gezwungen, Bildmaterial für Vorschauen, Analysen oder Hintergrundberichte von den Fussballverbänden oder anderen Veranstaltern selbst zu übernehmen.
Die Verbände suchten immer mehr die totale Kontrolle über Aufzeichnungen, klagen die Sportverantwortlichen. Es sei absehbar, dass gewisse Verbände und Klubs die Interviews nach den Spielen gleich selbst produzieren. Das gefährde die Pressefreiheit.
Das Fernsehen beziehe täglich Material von Dritten, räumt auch Casanova ein. Es wäre tatsächlich absurd, die Produzenten von sämtlichen Live-Sportprogrammen zu deklarieren. Im vorliegenden Fall sei es aber nicht um einen aktuellen Sportanlass gegangen, sondern um die aus dem Blickwinkel der FIFA aufgearbeiteten Neuigkeiten, Portraits und Geschichten zu den Mannschaften.
Durch FIFA und EBU zur Ausstrahlung verpflichtet
Gemäss Angaben des Fernsehens musste die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die Magazine beim Einkauf der Senderechte im von der FIFA und der Europäischen Rundfunk-Union geregelten Gesamtpaket übernehmen.
Darin verpflichtete sich die SRG, 26 Magazine zu 30 Minuten auszustrahlen. Das sei durchaus eine international übliche Vorgabe, heisst es in der Stellungnahme an Casanova.
Der Beschwerdeführer will diesen Bescheid des Ombudsmanns nicht hinnehmen. Er zieht den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) weiter.