Die Familie des von Oscar Pistorius erschossenen Models Reeva Steenkamp besteht darauf, dass der südafrikanische Paralympics-Star die Tat im Gefängnis büsst. Als Strafe für die tödlichen Schüsse sei lediglich Hausarrest unangemessen.
«Herr Pistorius muss für das bezahlen, was er meiner Familie angetan hat», erklärte Kim Martin, eine Cousine der Getöteten, am Donnerstag. Sie äusserte sich im südafrikanischen Pretoria bei der gerichtlichen Anhörung zum Strafmass für den Sportler.
Martin trat in Abstimmung mit der Familie als Zeugin der Anklage auf. Empört wies sie die Empfehlung von Gutachtern der Verteidigung zurück, Pistorius statt Gefängnis nur Hausarrest in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit aufzuerlegen. Das sei keineswegs angemessen, erklärte Martin. «Jemandem zu erschiessen, verlangt eine angemessene Strafe», sagte sie.
Behindertengerechte Haftanstalten
Ebenfalls als Zeuge der Anklage erklärte der amtierende Chef des südafrikanischen Strafvollzugs, Zach Modise, auch Behinderte könnten in Südafrikas Gefängnis menschenwürdig untergebracht und betreut werden. Er widersprach damit Angaben der Verteidigung, wonach der beidseitig beinamputierte Pistorius schutzlos der Gewalt brutaler Mithäftlinge ausgesetzt wäre.
Es gebe in Südafrika durchaus Haftanstalten, die auf Behinderte eingestellt sind, sagte Modise. Dies gelte für Hygiene-Einrichtungen ebenso wie für die Zellen und den Zugang zu medizinischer und psychologischer Betreuung.
Drohungen eines Gangsterbosses
Pistorius‘ Verteidiger Barry Roux führte dagegen Berichte über Folter und Vergewaltigungen in Haftanstalten des Landes ins Feld. Ausserdem verwies er auf Drohungen des im Gefängnis sitzenden Chefs einer Gangsterbande, den prominenten Sportler umzubringen.
Demnach hatte der Boss der berüchtigten «26er» der Zeitung «Pretoria News» im März gesagt, Pistorius werde es nicht gelingen, sich im Gefängnis ein angenehmes Leben zu erkaufen. Stattdessen werde er «fertiggemacht». Anstelle einer Haftstrafe sollte Pistorius nach den Vorstellungen des Anwalts mit Hausarrest in Kombination mit gemeinnütziger Arbeit davonkommen.
Bis zu 15 Jahre Gefängnis
Der heute 27-jährige Sprinter hatte seine 29-jährige Freundin im Februar 2013 in seinem Haus bei Pretoria durch eine geschlossene Toilettentür hindurch erschossen. Er beteuert, sie mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Pistorius wurde im September der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Richterin Thokozile Masipa muss nach Anhörung aller Argumente über die Strafe entscheiden. Das Strafmass könnte nach südafrikanischem Recht bis zu 15 Jahre Gefängnis betragen. Möglich wäre aber auch, dass Pistorius mit Hausarrest oder einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe davonkommt.
Wann die Richterin entscheidet, blieb weiter unklar. Verteidigung und Anklage sollen an diesem Freitag ihre abschliessenden Plädoyers zum Strafmass vortragen, erklärte Masipa am Donnerstag nach der Anhörung der letzten Zeugen.
Ihre Entscheidung über Art und Umfang der Strafe könnte sie Anfang der kommenden Woche bekanntmachen, hiess es in Justizkreisen. Möglicherweise könnte die Strafmass-Verkündung aber auch erst im November erfolgen.