Im September erhalten die ersten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen finanzielle Soforthilfe vom Bund. Seit Anfang Woche können Gesuche eingereicht werden. Vorgesehen sind einmalige Beiträge in der Höhe von 4000 bis 12’000 Franken.
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen machen von der neuen Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Soforthilfe zu beantragen. Bis am Freitag gingen rund 150 Anfragen ein, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte.
Luzius Mader, stellvertretender Direktor im Bundesamt für Justiz (BJ) und Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, hat einen Ausschuss für die Bearbeitung der Gesuche geschaffen, wie das BJ am Freitag in einem Communiqué mitteilte.
Hilfe in finanziellen Notlagen
Erste Auszahlungen sind im September geplant. Vorgesehen sind einmalige Beiträge in der Höhe von 4000 bis 12’000 Franken. Erhalten sollen das Geld Menschen, deren persönliche Integrität durch eine fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist und die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Der von Privaten, der öffentlichen Hand und Institutionen unterstützte Soforthilfefonds soll über 7 bis 8 Millionen Franken verfügen. Er ist eine Übergangslösung bis zur definitiven Regelung mit einem Solidaritätsfonds. Dieser benötigt gesetzliche Grundlagen, die laut BJ in drei bis vier Jahren geschaffen sein sollen.
Zu den Betroffenen gehören Verdingkinder, die bei Bauern untergebracht wurden und teilweise unter misslichen Bedingungen hart arbeiten mussten. Dazu kommen Menschen, die von Behörden gegen ihren Willen in Heime oder Strafanstalten eingewiesen wurden oder aber zwangsweise sterilisiert wurden oder ein Kind abtreiben mussten.
Bericht an die Behörden
Am Freitag hielt der Runde Tisch für diese Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seine fünfte Sitzung ab. Das Gremium befasste sich mit dem Bericht über das düstere Kapitel der Schweizer Geschichte, der Anfang Juli den politischen Behörden übergeben werden soll.
Thema der Sitzung war zudem, wie andere Länder mit vergleichbaren Missständen umgehen. Der Runde Tisch nahm dazu eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung zur Kenntnis.
Demnach gab es auch andernorts staatliche Untersuchungen zu Zwangsmassnahmen. In allen Staaten entschuldigte sich eine hohe politische Behörde für das den Betroffenen zugefügte Unrecht. Gedenkanlässe fanden statt und Studien wurden entstellt. An einigen Orten erhielten Opfer medizinische und psychologische Beratung.
Unterschiede bei finanziellen Leistungen
Unterschiede zeigten sich besonders bei finanziellen Leistungen an Betroffene. In Deutschland bewegten sich die individuell bemessenen Beiträge zwischen durchschnittlich 5500 und höchstens 10’000 Euro. Opfer in Irland dagegen bekamen in Ausnahmefällen bis zu 300’000 Euro. In Schweden wurden fixe Beträge ausbezahlt.
Die meisten Staaten erstellten eine schematische Berechnungen. Überall war individuelle Betroffenheit Voraussetzung für einen Beitrag. Zum Teil erhielten aber nur Menschen Geld, die aktuelle Beeinträchtigungen nachweisen konnten, etwa Renteneinbussen.