Opposition gegen zwei neue Aargauer Finanzausgleichsgesetze

Sieben Aargauer Gemeindeammänner wollen zwei vom Grossen Rat kürzlich genehmigte Finanzvorlagen zu Fall bringen. Sie haben sich zu einem Referendumskomitee zusammengeschlossen und sammeln Unterschriften, damit das Aargauer Stimmvolk über die beiden Gesetze befinden kann.

Sieben Aargauer Gemeindeammänner wollen zwei vom Grossen Rat kürzlich genehmigte Finanzvorlagen zu Fall bringen. Sie haben sich zu einem Referendumskomitee zusammengeschlossen und sammeln Unterschriften, damit das Aargauer Stimmvolk über die beiden Gesetze befinden kann.

Im Visier des Referendumskomitees stehen das Finanzausgleichsgesetz und das Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz und über die Übergangsbeiträge. Beide Gesetzesvorlagen waren Anfang März vom Aargauer Kantonsparlament grossmehrheitlich, aber gegen den Willen der SVP, genehmigt worden.

Opposition aus kleinen Gemeinden

Die Gemeindeammänner von Oberhof, Wölflinswil, Mandach, Staffelbach, Schwaderloch, Kirchleerau und Arni fürchten, dass durch diese Vorlagen viele kleine ländliche Gemeinden zum Teil massiv mehr belastet werden, wie sie am Freitag mitteilten.

Einzelne Gemeinden würden im zweistelligen Steuerfussbereich entlastet, andere im zweistelligen Steuerfussbereich belastet. Der vorgeschlagene Steuerfussabtausch führt nach Meinung der Gemeindammänner auch zu einer Erhöhung der Kantonssteuer im Vergleich zu Konkurrenzkantonen.

Beim Soziallastenausgleich befürchten die sieben Gemeindeammänner, dass jene Gemeinden mehr belastet werden, die durchschnittlich weniger Sozialfälle haben. Dagegen würden Gemeinden entlastet, die durchschnittlich viele Sozialfälle aufweisen, unabhängig von ihrem Steuerfuss.

Kanton und Gemeinden regeln Aufgabenverteilung neu

Der Kanton soll gemäss den neuen Gesetzen künftig zahlreiche Aufgaben vollständig übernehmen, unter anderem die Kosten für den öffentlichen Verkehr. Dies entlastet die Gemeinden um rund 63 Millionen Franken pro Jahr. Um weitere 35 Millionen Franken entlastet der Kanton die Gemeinden beim Personalaufwand der Volksschule.

Die Gemeinden tragen auf der anderen Seite neu sämtliche Kosten der materiellen Sozialhilfe. Das führt bei den Gemeinden zu einer Mehrbelastung von 28 Millionen Franken. Bei einem Sozialhilfefall, der pro Jahr mehr als netto 60’000 Franken kostet, wird der Mehrbetrag von allen Gemeinden gemeinsam getragen. Dazu soll ein Fonds gegründet werden, in den alle Gemeinden im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl einzahlen.

Die Aufgabenverschiebungen führen beim Kanton unter dem Strich zu Mehrausgaben von rund 70 Millionen Franken. Das entspricht rund vier Steuerprozenten. Der Grosse Rat beschloss einen so genannten Steuerfussabtausch: Der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um drei Prozentpunkte, die Gemeinden senken ihre jeweiligen Steuerfüsse um drei Prozentpunkte.

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