Orange betreibt laut Fachstellen unbewilligte Mobilfunkantennen

Die Fachstellen für nichtionisierende Strahlung (NIS) kritisieren den Mobilfunkbetreiber Orange scharf. «Viele Mobilfunkantennenanlagen werden derzeit mit einem unbewilligten Antennentyp betrieben», schreiben die kantonalen Fachleiter in einem Brief ans BAFU.

Techniker arbeitet an einer Mobilfunkantenne in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Fachstellen für nichtionisierende Strahlung (NIS) kritisieren den Mobilfunkbetreiber Orange scharf. «Viele Mobilfunkantennenanlagen werden derzeit mit einem unbewilligten Antennentyp betrieben», schreiben die kantonalen Fachleiter in einem Brief ans BAFU.

Im Dokument, welches die «Handelszeitung» am Donnerstag publiziert und das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, ist die Rede von «Überschreitungen bewilligter Werte», die der Telekomanbieter nicht fristgerecht behoben habe. Zudem habe Orange «erforderliche Abnahmemessungen» nicht durchgeführt.

Die Strahlenexperten verlangen vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), bei Orange vorstellig zu werden und darauf hinzuwirken, dass die Orange-Antennen «umweltschutzrechtlich korrekt» und «wie bewilligt» betrieben werden.

Orange arbeitet laut eigenen Angaben seit Anfang Jahr mit Nokia Siemens Networks für sämtliche baulichen Tätigkeiten und mit Ericsson für den Netzbetrieb als international marktführende Netzwerkpartner zusammen.

Orange will fehlerhafte Prozesse «zügig» beheben

Mit den neuen Netzwerkpartnern seien Massnahmen definiert worden, um allenfalls bestehende Unzulänglichkeiten zügig beheben zu können, die aus fehlerhaften Prozessen und Abläufen mit dem früheren Outsourcing-Partner entstanden seien.

Orange weist weiter darauf hin, dass das Bundesamt für Umwelt am 24. Februar 2012 festgehalten habe, dass alle kontrollierten Mobilfunkanlagen den massgebenden Grenzwert einhielten. Dies sei auch aktuell der Fall.

Eine Stichprobenkontrolle von Mobilfunksendeanlagen, die das BAFU Anfang 2012 veröffentlicht hatte, ergab, dass jede zehnte Mobilfunkantenne von Orange nicht den behördlichen Vorgaben entsprach.

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