Ordentliche Verwahrung für den Mörder von Lucie ist rechtskräftig

Das Urteil des Aargauer Obergerichts zur Verwahrung des Mörders von Lucie ist rechtskräftig. Der Mann, der im März 2009 das damals 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie umgebracht hatte, wird definitiv ordentlich verwahrt.

Der Angeklagte im Fall Lucie vor Gericht (Archiv) (Bild: sda)

Das Urteil des Aargauer Obergerichts zur Verwahrung des Mörders von Lucie ist rechtskräftig. Der Mann, der im März 2009 das damals 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie umgebracht hatte, wird definitiv ordentlich verwahrt.

Eine lebenslange Verwahrung hatte der Täter vor Bundesgericht erfolgreich angefochten. Das Urteil des Obergerichts sei von keiner Partei weitergezogen worden, das Verfahren sei abgeschlossen, sagte Nicole Payllier, die Sprecherin der Gerichte des Kantons Aargau, am Dienstag auf Anfrage. Damit bestätigte sie einen Bericht der Sendung «Schweiz aktuell» von Fernsehen SRF.

Das Aargauer Obergericht hatte im Oktober 2012 den Mörder von Lucie zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Der Verteidiger des Mörders zog das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung ans Bundesgericht weiter, wo er recht bekam.

Weil er nicht lebenslang verwahrt wird, kann er frühestens nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung beantragen. Nachdem der Mann schon seit fünf Jahre sitzt, werde dies in rund 10 Jahren der Fall sein, sagte Gerichtssprecherin Payllier.

Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte das 16-jährige Freiburger Au-pair-Mädchen Lucie 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen zu machen. Am 4. März 2009 brachte er die Jugendliche in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG um.

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