Oskar Holenweger prüft Schadenersatzklage gegen den Bund

Acht Jahre nach seiner Verhaftung wegen Verdachts auf Geldwäscherei und gut einen Monat, nachdem die Bundesanwaltschaft auf den Weiterzug des Freispruchs verzichtet hatte, bricht Privatbankier Oskar Holenweger sein Schweigen. Er prüft eine Schadenersatzklage.

Aufnahme des Privatbankiers Oskar Holenweger (Archiv) (Bild: sda)

Acht Jahre nach seiner Verhaftung wegen Verdachts auf Geldwäscherei und gut einen Monat, nachdem die Bundesanwaltschaft auf den Weiterzug des Freispruchs verzichtet hatte, bricht Privatbankier Oskar Holenweger sein Schweigen. Er prüft eine Schadenersatzklage.

In einem Interview mit der Wochenendbeilage „Das Magazin“ des Tamedia-Verlags erklärte Holenweger, er prüfe nach dem „Justizskandal“ eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft.

Dabei gehe es im Endeffekt um Schadenersatz für das ihm in den letzten acht Jahren entgangene Einkommen, um den Verlust beim Verkauf seiner Tempus Privatbank mit Verlust und weiteres.

Den Verkauf hatte die damalige Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) verfügt. Allein seinen Einkommensverlust hatte Holenweger vor Bundesstrafgericht auf drei Millionen Franken beziffert.

Bank nicht in Schieflage

Der Privatbankier bestreitet, dass sein Institut zum Zeitpunkt der Verhaftung und des Verfahrens in Schieflage war. Das Gerücht habe die Bundesanwaltschaft bewusst gestreut, um ihm ein Motiv zu unterschieben. Die Bank sei jung gewesen, nach einer bereits beschlossenen Kapitalerhöhung wäre Ende 2003 der break-even gekommen.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft unter Valentin Roschacher bezeichnete Holenweger in dem Interview als fehlgeleitet. Bereits 48 Stunden nach seiner Verhaftung hätte aufgrund eines Berichts des Prüfunternehmens KPMG klar sein müssen, dass seine Bank nie in Geldwäscherei verwickelt war. Die Prüfung sei von der EBK veranlasst worden.

Zum Einsatz des V-Mannes Ramos sagte Holenweger, die Einschleusung sei vom Roschacher-Nachfolger und damaligen Chef Bundeskriminalpolizei Erwin Beyeler unterstützt worden. Beide Bundesanwälte seien tief in den Fall involviert.

Statt nach der Entlarvung des Spitzels als Hochstapler Marschhalt zu befehlen, hätten sie immer weiter untersucht in der Hoffnung, etwas lasse sich schon finden. Das sei zutiefst unprofessionell. Jeder „Dorfpolizist“ hätte anders gehandelt.

Der Vorwurf, er habe für Drogenkartelle gearbeitet und Kontakt zum Drogenbaron Pablo Escobar gehabt, sei dermassen absurd, dass die Falschheit des Anfangsverdachts schnell hätte einleuchten sollen. Seine Bank habe keine Kunden aus Lateinamerika gehabt.

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