Ostschweizer Dschihad-Reisender lässt deutsche Ehefrau frei

Gegen ihren Willen hielt ein Dschihad-Reisender aus der Ostschweiz seine deutsche Ehefrau mit Kind im syrischen Kriegsgebiet fest. Am Samstagabend liess er beide ziehen.

Die Deutsche wurde von ihrem Mann freigelassen (Symbolbild) (Bild: sda)

Gegen ihren Willen hielt ein Dschihad-Reisender aus der Ostschweiz seine deutsche Ehefrau mit Kind im syrischen Kriegsgebiet fest. Am Samstagabend liess er beide ziehen.

Sie befinden sich in der Obhut des deutschen Auswärtigen Amtes in der Türkei. Die im Oktober vergangenen Jahres nach Syrien ausgereiste Deutsche ist frei.

Das bestätigten die Familie der 22-Jährigen sowie das deutsche Auswärtige Amt dem Rechercheverbund von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF« und der deutschen Tageszeitung »Stuttgarter Nachrichten“, wie SRF am Sonntag mitteilte.

Derzeit befinden sich die junge Frau und ihr im März geborenes Kind in der Türkei. Sie werden von Mitarbeitern des deutschen Auswärtigen Amtes betreut. Ihr Ehemann, ein Dschihad-Reisender aus Arbon im Kanton Thurgau, hatte die aus Tübingen stammende Frau im vergangenen Herbst in das Bürgerkriegsland verschleppt.

Die Ehefrau hatte zuvor in der Türkei versucht, ihren Mann davon zu überzeugen, sich aus der dischadistischen Szene zu lösen. Am Samstagabend liess der Mann seine Frau und die gemeinsame Tochter überraschend im türkisch-syrischen Grenzgebiet nahe der türkischen Stadt Reyhanli frei.

Bundesanwaltschaft ermittelt seit November

Die Bundesanwaltschaft in Bern führte seit November 2014 eine Strafuntersuchung gegen den Mann. Der schweizerisch-türkische Doppelbürger soll sich nämlich in Syrien dem Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front angeschlossen haben.

Bundesanwalt Michael Lauber hatte in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vom 4. März 2015 gesagt, ermittelt werde gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Weil er auch das Schweizer Bürgerrecht besitze, könne er aber an einer Wiedereinreise in die Schweiz nicht gehindert werden.

Wegen des Festhaltens der Deutschen in Syrien ermittelte die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben nicht.

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