Schuldig des Mordes und eine Strafe von 17 Jahren Freiheitsentzug: Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstagabend sein Urteil über einen 53-jährigen Mann gesprochen, der im Mai 2010 seine 16-jährige Tochter mit einem Beil erschlagen hatte.
Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, der sich auf einen Vorfall wenige Wochen vor der Bluttat bezog, wurde der Beschuldigte freigesprochen. Für das Gericht war nicht rechtsgenügend erstellt, dass der Vater damals seine Tochter in der Badewanne mit einem Föhn hatte töten wollen, wie es die Anklage sah.
Mit seiner Tatqualifizierung folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwalt Ulrich Krättli. Mit dem Strafmass lag es „im gleichen Rahmen“, wie Krättli nach der Urteilseröffnung sagte. Er sei deshalb sehr zufrieden. Allerdings dürfe man nicht die Tragödie vergessen, um die es gehe.
Verteidiger Matthias Brunner hatte die Tat als Affekthandlung geschildert und auf eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Strafe von 4,5 Jahren plädiert. Er wird nach eigenen Angaben denn auch vorsorglich Berufung anmelden.
„Ein Gewaltexzess“
Gemäss Gericht hat sich der aus Pakistan stammende Vater klar des Mordes schuldig gemacht. Er habe im Verlaufe einer Auseinandersetzung beschlossen, die Tochter zu töten, sollte diese sich nicht seinen Forderungen beugen. Dabei sei es zu einem richtigen Gewaltexzess gekommen – der Mann habe 19 Mal mit dem Beil zugeschlagen.
Das objektive Verschulden des Beschuldigten bezeichnete der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung als sehr schwer. Der Mann habe eine „rücksichtslose Brutalität gezeigt“. Er habe „seine eigene leibliche Tochter umgebracht und damit die ganze Familie ins Unglück gestürzt“.
Zwar handle es sich bei der Bluttat nicht um einen eigentlichen „Ehrenmord“, sagte der Richter. Dennoch: Der Mann habe in einer „Situation der Demütigung“ seine Ehre wiederherstellen wollen.
Strafreduzierend wirkte sich eine leichte bis mittlere Schuldunfähigkeit aus, die der psychiatrische Gutachter dem Beschuldigten attestiert hatte. Zu Gunsten des Mannes sprach zudem, dass er sich selber gestellt hatte, dass er „eine gewisse Reue“ zeigt und dass er zumindest teilweise geständig ist.
Seit Jahren eine Problemfamilie
Der Pakistaner lebt seit 1985 in der Schweiz, wo er jahrelang als Hilfskraft in Spitälern arbeitete. Vor Gericht machte er auf Anraten seines Verteidigers von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und verzichtete auch auf ein Schlusswort.
Die Tat ereignete sich in der Familienwohnung in Zürich-Höngg. Seit langem schon gab es Probleme in der Familie. Ein Familienbegleiter kümmerte sich um sie, und die vier Kinder hatten einen Beistand.