Palästina ist Mitglied der Genfer Konventionen geworden. Zudem trat es dem ersten Zusatzprotokoll der Konventionen bei, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Diese Verträge bilden die Grundlage des humanitären Völkerrechts.
„Die Schweiz hat als Depositarstaat dieser Abkommen das Beitrittsdokument Palästinas am 10. April registriert und die andern Mitgliedstaaten darüber informiert“, sagte EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der Westschweizer Zeitung „Le Temps“.
Das Beitrittsgesuch war vom Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmud Abbas am 2. April eingereicht worden. Der im November 2012 erworbene Beobachterstatus bei der UNO hat Palästina den Zugang zu verschiedenen internationalen Konventionen ermöglicht.
Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Personen, die sich nicht an Kämpfen beteiligen – darunter Zivilisten und medizinisches Personal. Unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts sind auch Verwundete, Kranke und Kriegsgefangene, also Personen, die nicht mehr an Kämpfen teilnehmen.
Am Donnerstag hatte die UNO festgehalten, dass die Beitrittsgesuche Palästinas zu 13 internationalen Abkommen oder Konventionen, deren Depositar die UNO ist, den internationalen Verfahren entspricht. Unter diesen Abkommen ist die Wiener Konvention über diplomatische und konsularische Beziehungen, die Konvention für Kinderrechte sowie die Konventionen zum Folterverbot und gegen Korruption.
Israel hatte bereits am Vortag mit Sanktionen auf die diplomatische Offensive der Palästinenser reagiert. So kündigte der jüdische Staat an, palästinensische Steuergelder zurückzuhalten, seine Beteiligung an der Erschliessung eines Gasfelds vor dem Gazastreifen auszusetzen und Bankeinlagen von Palästinensern in palästinensischen Finanzeinrichtungen zu deckeln.