Palästina wird Mitglied von acht UNO-Abkommen

Palästina ist seit Freitag Mitglied von fünf UNO-Abkommen. Dazu gehören nach UNO-Angaben die Konvention gegen Folter, gegen Diskriminierung der Frauen, zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, für die Rechte von Behinderten und für Kinderrechte.

Palästinenserpräsident Abbas (links) unterzeichnet Anträge (Archiv) (Bild: sda)

Palästina ist seit Freitag Mitglied von fünf UNO-Abkommen. Dazu gehören nach UNO-Angaben die Konvention gegen Folter, gegen Diskriminierung der Frauen, zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, für die Rechte von Behinderten und für Kinderrechte.

Das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention trete am 7. Mai in Kraft, die zwei internationalen Pakte über bürgerliche und politische Recht sowie über wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte am 2. Juli, teilte das UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCR) mit.

«Die Mitgliedschaft in sieben fundamentalen Menschenrechtsverträgen und einem Zusatzprotokoll ist ein wichtiger Schritt für die Einhaltung der Menschenrechte in Palästina», sagte UNHCR-Sprecher Rupert Colville am Freitag in Genf.

Es sei bemerkenswert, dass Palästina acht internationale Verträge unterschrieben habe, ohne einen einzigen Vorbehalt zu beantragen. Auch UNO-Hochkommissarin Navi Pillay zeigte sich erfreut über den Willen Palästinas, die internationalen Menschenrechtsverträge zu respektieren. Sie bot dem Land die Hilfe des UNHCR bei deren Umsetzung an.

Mitte April war Palästina Mitglied der vier Genfer Konventionen und des ersten Zusatzprotokolls geworden. Die Schweiz hatte als Depositarstaat das Beitrittsdokument Palästinas registriert und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert. Seit November 2012 hat Palästina den Beobachterstatus bei der UNO und somit Zugang zu verschiedenen internationalen Konventionen.

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