Palästinenser wollen Arafats Leiche von CHUV untersuchen lassen

Die Palästinensische Autonomiebehörde will die Leiche Jassir Arafats von Schweizer Medizinern auf eine mögliche Vergiftung hin untersuchen lassen. Das Lausanner Universitätsspital (CHUV) hat Anfang August zwei Schreiben erhalten, in denen um eine Autopsie des ehemaligen Palästinenserführers gebeten wird.

Jassir Arafats Leiche soll in der Schweiz untersucht werden (Archiv) (Bild: sda)

Die Palästinensische Autonomiebehörde will die Leiche Jassir Arafats von Schweizer Medizinern auf eine mögliche Vergiftung hin untersuchen lassen. Das Lausanner Universitätsspital (CHUV) hat Anfang August zwei Schreiben erhalten, in denen um eine Autopsie des ehemaligen Palästinenserführers gebeten wird.

Dies berichtete am Donnerstag das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS), das nach eigenen Angaben Einblick in die beiden Briefe vom 2. und 8. August hatte. Demnach habe auch die Witwe des Verstorbenen, Suha Arafat, ihr Einverständnis für die Untersuchung gegeben.

Das Rätsel um die Todesursache Arafats solle gemäss dem Schreiben bis Ende Jahr gelöst werden. Die CHUV-Experten seien seit zwei Wochen bereit, um nach Ramallah zu reisen, berichtete RTS weiter.

Experten des Radiophysik-Instituts am CHUV hatten im Juli Kleidungsstücke Arafats untersucht, die er vor seinem Tod getragen haben soll. Daran stellten sie erhöhte Werte von Polonium 210 fest. Auch an Arafats Zahnbürste sowie an den Haaren waren Spuren des radioaktiven Isotops gefunden worden.

Allerdings wiesen die Schweizer Wissenschaftler ausdrücklich darauf hin, dass ihre Ergebnisse keine Beweise für eine Vergiftung Arafats seien.

Im November 2004 verstorben

Der Palästinenserpräsident war im November 2004 in einem Pariser Militärspital unter bis heute ungeklärten Umständen gestorben, nachdem sich sein Gesundheitszustand rapid verschlechtert hatte. Die Palästinenser verdächtigen Israel seither, Arafat vergiftet zu haben.

Suha Arafat reichte Ende Juli als Folge der neuen Hinweise in Frankreich Klage ein wegen des Verdachts auf Vergiftung ihres Mannes. Zur Klärung des Falls müsste die Leiche exhumiert werden. Die palästinensische Behörde hatte eigentlich grünes Licht dafür gegeben, in die Tat umgesetzt wurde der Beschluss bisher allerdings nicht.

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