Abtreibung bleibt für die katholische Kirche und auch Papst Franziskus eine der schwersten Sünden überhaupt. Aber wer Vergebung sucht, soll sie nun leichter bekommen.
Papst Franziskus hat Priestern auch nach Abschluss des Heiligen Jahres erlaubt, Frauen die «Sünde» der Abtreibung zu vergeben. «Ich gewähre von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben», hiess es in dem Apostolischen Schreiben vom Montag.
Ursprünglich sollte dieses Zugeständnis nur für den Zeitraum des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit gelten, das am vergangenen Wochenende zu Ende gegangen war. Dies werde nun ausgedehnt, «unbeachtet gegenteiliger Bestimmungen».
Franziskus betonte jedoch, die Abtreibung sei «eine schwere Sünde, da sie einem unschuldigen Leben ein Ende setzt». Jedoch gebe es keine Sünde, die durch die Barmherzigkeit Gottes nicht erreicht und vernichtet werden könne.
Exkommunikation vorgesehen
Eigentlich sieht die katholische Kirche die Exkommunikation für jene vor, die eine Abtreibung vorgenommen haben: Nicht nur die Frau selbst, sondern auch der Abtreibungsarzt und der Partner, wenn er die Frau zur Abtreibung gedrängt hat, sind automatisch vom Empfang der Sakramente – auch des Busssakraments – ausgeschlossen.
Dies kann normalerweise nur der Bischof oder ein von ihm beauftragter Priester nachlassen. Erst danach kann die Frau zur Beichte gehen. Nach dem Kirchenrecht kann in Einzelfällen allerdings auch jetzt schon ein Priester im Beichtstuhl den Strafnachlass gewähren und die Absolution ohne vorherigen Amtsweg erteilen. Rein rechtlich müsste sich die Frau dann allerdings nachträglich noch einmal vom Bischof bestätigen lassen, dass sie nicht mehr exkommuniziert ist.
Beichten bei Pius-Brüdern erlaubt
Neben der Frage der Vergebung der Abtreibung nimmt Franziskus in dem Schreiben auch zur umstrittenen Pius-Bruderschaft Bezug, der unter anderem Antisemitismus vorgeworfen wird. Er erlaube katholischen Gläubigen auch künftig, bei Priestern der Pius-Bruderschaft zu beichten.
«Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen.»