Der Papst ist in seinem Lehrschreiben zu Familie und Ehe einen kleinen Schritt auf Wiederverheiratete zugegangen. Die so genannte Exhortation «Amoris Laetitia» (Freude der Liebe) wurde am Freitag im Vatikan veröffentlicht.
Franziskus betont dort, dass auch Gläubige, die nach einer Scheidung wieder zivil geheiratet haben, ihren Platz in der Kirche hätten.
«Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen», schreibt das katholische Kirchenoberhaupt. Sie sollten in «verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden». Auf die Forderung, ihnen auch den Zugang zur Kommunion zu ermöglichen, geht der Papst aber nicht direkt ein.
Von den Synoden oder seinem Lehrschreiben sei «keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art» zu erwarten gewesen, schreibt der Papst. Er lässt aber Raum für Einzelfallentscheidungen.
In Bezug auf homosexuelle Paare spricht sich der Papst wie schon bei früheren Gelegenheiten gegen jegliche Diskriminierung aus. Er fordert einen respektvollen Umgang, rüttelt aber nicht am katholischen Status quo. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stünden keineswegs auf einer Stufe mit der Ehe zwischen Mann und Frau, heisst es in dem Lehrschreiben.
Franziskus hatte Ende 2013 einen Diskussionsprozess über das Familienbild und die Sexualmoral der katholischen Kirche angestossen. Nach einer Umfrage unter Katholiken in aller Welt hatten sich im Oktober 2014 und 2015 die Bischöfe bei zwei Synoden im Vatikan mit diesen Themen befasst. Sie legten im Anschluss ein Kompromisspapier vor, das in strittigen Punkten vage blieb.
Mit dem Lehrschreiben «Amoris Laetitia – Über die Liebe in der Familie» fasst der Papst die Debatten zusammen. Die nun vorgelegte Exhortation (Ermahnung, Ansprache) hat verbindlichen Charakter.
Sie ist in neun Kapitel eingeteilt und hat mehr als 300 Abschnitte. Nach der im vergangenen Juni veröffentlichten Umwelt-Enzyklika ist «Amoris Laetitia» das zweite massgebliche Schreiben des Papstes innerhalb eines Jahres.