Der wegen Dokumentendiebstahls verurteilte ehemalige Kammerdiener des Papstes hat keine Berufung gegen seine 18-monatige Haftstrafe eingelegt. Die Anwältin von Paolo Gabriele habe nach dem Urteil vom Samstag die dreitägige Frist dafür verstreichen lassen, hiess es am Donnerstag aus Justizkreisen.
Damit müsste Gabriele nun seine Strafe antreten, wenn er nicht noch von Papst Benedikt XVI. begnadigt wird. Da es im Vatikan kein Gefängnis gibt, müsste Gabriele die Strafe in Italien absitzen.
Nach seiner Verhaftung im Mai war er zunächst in sogenannten Sicherheitsräumen untergebracht, danach wurde er unter Hausarrest gestellt. Kenner des Vatikans gehen davon aus, dass einige im Kirchenstaat die Befürchtung hegen, Gabriele könne weitere Geheimnisse verraten, wenn er in einem italienischen Gefängnis untergebracht und aus dem Vatikan ausgeschlossen werde.
Gabriele war von einem vatikanischen Gericht verurteilt worden, weil er in der so genannten Vatileaks-Affäre vertrauliche Dokumente kopiert und an einen Journalisten weitergegeben hatte.
Dieser hatte sie in einem Enthüllungsbuch veröffentlicht. Ein Sprecher des Papstes nannte kurz nach dem Urteilsspruch eine Begnadigung Gabrieles durch Benedikt XVI. „sehr wahrscheinlich“.