«Paris Match» erhält Recht in Streit mit Albert von Monaco

Die Zeitschrift «Paris Match» hat Recht erhalten im Streit mit Albert von Monaco wegen der Enthüllung der Existenz eines unehelichen Kindes. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Enthüllung nicht die Privatsphäre des Fürsten verletzt habe.

Albert II. von Monaco und seine Frau Charlene präsentierten ihre Zwillinge. Neben seinen beiden leiblichen Kindern hat der Fürst auch noch enehelichen Nachwuchs. (Archiv) (Bild: sda)

Die Zeitschrift «Paris Match» hat Recht erhalten im Streit mit Albert von Monaco wegen der Enthüllung der Existenz eines unehelichen Kindes. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Enthüllung nicht die Privatsphäre des Fürsten verletzt habe.

Die Existenz eines Kindes sei angesichts des erblichen Charakters von Alberts Funktion als monegassisches Staatsoberhaupt von öffentlichem Interesse gewesen, hält das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest.

Die Zeitschrift hatte im Mai 2005 ein langes Interview mit der Stewardess Nicole Coste veröffentlicht, in der sie enthüllte, dass ihr im August 2003 geborener Sohn Alexandre von Albert von Monaco stammte. Der Fürst, der im August 2005 seinem Vater Rainier auf dem Thron nachfolgte, hatte damals noch keinen Nachfolger.

Im Juli 2005 wurde «Paris Match» von der französischen Justiz wegen Verletzung der Privatsphäre zur Zahlung von 50’000 Euro Entschädigung verurteilt. Albert erkannte später an, der Vater des heute zwölfjährigen Kindes zu sein.

«Paris Match» war wegen des Urteils der französischen Justiz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Im Juni 2014 gab das Strassburger Gericht dem Wochenmagazin Recht, doch legte der französische Staat daraufhin Berufung ein.

Die Existenz des unehelichen Kindes von Albert war auch im deutschen Magazin «Bunte» enthüllt worden. Die deutsche Justiz wies aber die Klage des Fürsten gegen die Veröffentlichung ab, da sie ebenfalls zu dem Schluss kam, dass die Existenz des Jungen von öffentlichem Interesse gewesen sei.

Nächster Artikel