Paris stellt Reformvorhaben für mehr Moral in der Politik vor

Abgeordnete und Minister sollen in Frankreich künftig keine nahen Verwandten mehr beschäftigen dürfen. Die Massnahme ist zentraler Bestandteil eines Reformpakets für mehr Moral in der Politik, das Justizminister François Bayrou am Donnerstag in Paris vorstellte.

Justizminister François Bayrou sagte, es gehe darum, das Vertrauen der Bürger in die Politik wiederherzustellen. (Archivbild)

Abgeordnete und Minister sollen in Frankreich künftig keine nahen Verwandten mehr beschäftigen dürfen. Die Massnahme ist zentraler Bestandteil eines Reformpakets für mehr Moral in der Politik, das Justizminister François Bayrou am Donnerstag in Paris vorstellte.

Auch sollen Beratertätigkeiten von Parlamentariern stärker eingeschränkt sowie neue Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Parteienfinanzierung eingeführt werden.

Damit reagiert die Regierung des neuen Staatschefs Emmanuel Macron unter anderem auf die Scheinbeschäftigungsaffäre um den konservativen Präsidentschaftskandidaten François Fillon.

Bayrou äusserte sich nicht im Detail zu Vorwürfen gegen Wohnungsminister Richard Ferrand, wonach dieser seine Lebensgefährtin bei einem Immobiliengeschäft bevorzugt haben soll. Mit Blick auf Vorermittlungen der Justiz in Brest sagte Bayrou: «Ich respektiere die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.»

Es gehe darum, das Vertrauen der Bürger in die Politik wiederherzustellen, sagte Bayrou. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Affären und Skandale das Ansehen von Frankreichs Politikern erschüttert.

Vor ordentliches Gericht

Der Justizminister kündigte am Donnerstag zudem an, über eine Verfassungsänderung tiefgreifende institutionelle Reformen vornehmen zu wollen. So soll der Gerichtshof der Republik – ein Sondergericht für die Amtsvergehen von Ministern – abgeschafft werden.

Die Fälle sollen künftig vielmehr von einem ordentlichen Gericht behandelt werden. Frühere Staatschefs sollen zudem nicht mehr Mitglieder des Verfassungsrats werden, des französischen Verfassungsgerichts.

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