Parlament beschliesst zwei Obergrenzen bei Prämienverbilligung

Die Kürzung der Prämienverbilligungen hat den Kantonsrat Solothurn am Dienstag erneut beschäftigt. Mit Blick auf die kommende Volksabstimmung legte der Rat für 2015 gleich zwei Beitragsobergrenzen fest. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die Kürzung der Prämienverbilligungen hat den Kantonsrat Solothurn am Dienstag erneut beschäftigt. Mit Blick auf die kommende Volksabstimmung legte der Rat für 2015 gleich zwei Beitragsobergrenzen fest. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Rund 62‘000 Personen profitieren derzeit im Kanton Solothurn von Prämienverbilligungen bei ihrer Krankenkassenversicherung. Im Rahmen des Sparmassnahmenpaktes setzte der Kantonsrat im September die Obergrenze für die Bezugsberechtigung neu bei 60‘000 Franken fest.

Damit können bis zu 7 Millionen Franken gespart werden. Im kommenden Jahr wird die Staatskasse noch mit rund 53 Millionen Franken belastet.

Gegen diese Sparmassnahme ergriff die SP Kanton Solothurn das Referendum. Die Unterschriften sollen am kommenden Freitag (12. Dezember) bei der Staatskanzlei eingereicht werden.

Damit erhält das Volk das letzte Wort. Dies berücksichtigte die Sozial- und Gesundheitskommission (Sogeko) bei ihrem Antrag zur Festlegung des jährlich zu genehmigenden Betrags.

Der Kantonsrat stimmte einer Vorlage mit zwei Varianten zu. Die Parlamentarier mussten so nicht zwischen einer Obergrenze von 80’000 Franken beziehungsweise 60’000 Franken entscheiden. Diesem Vorgehen konnten sämtliche 99 Parlamentarier zustimmen.

Je nach Ausgang der Referendumsabstimmung wird der Kanton 60,1 oder 52,6 Millionen Franken für Prämienverbilligungen ausgeben.

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