Nach langem Hin und Her hat das Parlament am Donnerstag das neue Waldgesetz unter Dach und Fach gebracht. Mit diesem soll der Schweizer Wald besser vor Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer geschützt und für Klimaveränderungen gewappnet werden.
Ziel der Gesetzesrevision ist es, den Wald fit zu machen für die Zukunft. Eingeschleppte Schädlinge wie der Asiatische Laubholzbockkäfer oder die Kastaniengallwespe sollen künftig besser bekämpft werden können. Durch den wachsenden Welthandel und den Klimawandel nehmen die Gefahren durch solche Schädlinge zu.
Die Regelungen zur Abwehr der Schädlinge seien heute aber ungenügend und lückenhaft, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Das neue Gesetz erlaubt es dem Bund neu unter anderem, auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen und zu unterstützen.
Doch nicht nur Käfer, Pilze und andere Schädlinge, sondern auch der Klimawandel bedroht den Wald. Laut Bundesrat sind mehr Extremereignisse wie Stürme und Hitzeperioden zu erwarten. Um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes zu erhöhen, fördert der Bund deshalb unter anderem die Waldverjüngung neu mit zusätzlichen 10 Millionen Franken jährlich.
Umstrittene Fördermassnahme
Für Gesprächsstoff im Parlament sorgten allerdings andere Themen, insbesondere die Fördermassnahmen zugunsten der Schweizer Holz- und Waldwirtschaft. Diese befinde sich in einer schwierigen Lage, war in den Räten immer wieder zu hören.
Neu wird der Bund daher verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern. Zudem muss er beim Bau von eigenen Gebäuden und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwenden. Diese Bestimmung ergänzte das Parlament im Gesetz.
Der Nationalrat wollte ursprünglich noch weitergehen und eine Absatzförderung für Schweizer Holz im Gesetz verankern. Diese Formulierung hätte laut Bundesrätin Doris Leuthard jedoch gegen WTO-Recht verstossen. Sie versicherte, wenn der Bund nachhaltig produziertes Holz fördere, handle es sich dabei um Schweizer Holz.
Obligatorischer Kurs
Als Zankapfel erwies sich bei den Beratungen zudem eine Massnahme zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, die der Bundesrat einführen wollte: Holzschlagunternehmen sollten nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Der Nationalrat lehnte dies beharrlich ab.
Durchgesetzt hat sich schliesslich ein Kompromiss: Statt einer Ausbildung wird künftig ein zweiwöchiger Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von Holzerntearbeiten verlangt.
Der Nationalrat stimmte diesem Vorschlag der Einigungskonferenz am Donnerstag stillschweigend zu. Der Ständerat hatte bereits am Vortag einstimmig seinen Segen dafür gegeben. Das Kurs-Obligatorium gilt nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Windräder und Strassen
Geeinigt haben sich die Räte nach langem Hin und Her auch bei den Bundesgeldern für die Erschliessung von Wäldern. Der Bund muss neu die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung.
Das Parlament brachte im Gesetz auch eine Änderung an, um die Hürden für den Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen im Wald zu senken. Konkret soll das nationale Interesse am Bau von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie und für Energietransport als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen betrachtet werden.
Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag.