Parlament für Gegenvorschlag zu Wildenstein und Bottmingen

Der Baselbieter Landrat folgt im Streit um die Schlösser Wildenstein und Bottmingen der Regierung. Er lehnte am Mittwoch einen SVP-Antrag ab, der einer Volksinitiative mehr entgegenkommen wollte, und sprach sich gegen die Initiative, aber für einen Gegenvorschlag aus.

Der Baselbieter Landrat folgt im Streit um die Schlösser Wildenstein und Bottmingen der Regierung. Er lehnte am Mittwoch einen SVP-Antrag ab, der einer Volksinitiative mehr entgegenkommen wollte, und sprach sich gegen die Initiative, aber für einen Gegenvorschlag aus.

Die im Juni mit über 5400 Unterschriften eingereichte Initiative fordert, dass der Kanton Baselland die Schlösser Wildenstein und Bottmingen dauerhaft erhält und deren öffentliche Zugänglichkeit garantiert. Die Regierung sieht in einem Gegenvorschlag indes vor, zur Entlastung des Staatshaushalts namentlich Wildenstein an eine Stiftung zu übertragen.

Gegen SVP-Antrag

Die Initianten hatten jedoch – mit Support der alt Regierungsmitglieder Elsbeth Schneider, Edi Belser und Erich Straumann – in den letzten Tagen klar gemacht, dass ihnen dies nicht reicht. Am Donnerstag wollte nun die SVP ebenfalls strengere Vorgaben: Zwar sollte eine Stiftung möglich sein, doch nur mit Sitz im Kanton und ohne Abtrennung des Hofguts Wildenstein vom Schloss.

Nach dem Nein des Volks zum Sparpaket für den Staatshaushalt vom letzten Juni müsse man umdenken, argumentierte die SVP. Andernfalls drohe eine Niederlage an der Urne. Ausserdem sei das Problem im Falle von Schloss Bottmingen, dass noch gar nicht klar sei, was damit geschehen solle.

Die SVP blieb damit indes allein. Ihr Antrag wurde mit 51 zu 24 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt, wobei mit ihr nur noch je ein Landrat von SP und FDP stimmten. Alle anderen Fraktionen sprachen sich in erster Lesung gegen SVP-Antrag und Initiative sowie für die von der Regierung als Gegenvorschlag beantragte Finanzhaushaltsgesetzesänderung aus.

Für Gegenvorschlag

Diese nehme die wichtigsten Anliegen der Initiative auf, und vorgesehen seien gute Partner, fanden sie. Die Regierung will mit der Gesetzesrevision die Übergabe der Schlösser im Baurecht an eine neue Trägerschaft ermöglichen und damit den Staatshaushalt um 20 Millionen Franken entlasten. Die Zugänglichkeit soll über Auflagen gewährleistet werden.

Im Falle von Wildenstein soll gemäss Regierung das Schloss an eine Jubiläumsstiftung der Basellandschaftlichen Kantonalbank gehen, das Hofgut aber abgetrennt und an die Christoph Merian Stiftung (CMS) verkauft werden. Diese soll es mit dem bisherigen Pächter weiter bewirtschaften. Für Bottmingen besteht noch keine Lösung.

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