Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt für das Bundesparlament ein rotes Tuch. Die Räte haben die vorsichtigen Schritte des Bundesrats hin zu einer Liberalisierung auf der ganzen Linie abgeschmettert.
Die Regierung hatte nicht einmal versucht, das Gentech-Verbot aufzuheben. Aus dem Vorschlag, das Moratorium um weitere vier Jahre zu verlängern, wäre im Nationalrat aber um ein Haar ein unbefristetes Verbot geworden.
Für den Fall, dass Gentechnik in der Landwirtschaft dereinst auf mehr Akzeptanz stossen sollte, wollte der Bundesrat Regeln für eine Koexistenz definieren. Damit hatte er im Parlament aber keine Chance. Zuletzt ist nun auch noch eine kleine Liberalisierung in der Forschung gescheitert.
Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg dagegen gewehrt, dass das Verbot der Freisetzung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Forschung aufgehoben wird. Der Ständerat folgte zunächst dem Bundesrat.
Die geltende Einschränkung erschwere und verteuere die Grundlagenforschung, sagte Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Mittwoch. Zur Stärkung des Forschungsstandorts Schweiz müsse diese Hürde abgeschafft werden.
Die Gegner einer Liberalisierung warnten vor unklaren Gesundheitsrisiken. Ausserdem sei bloss die Freisetzung von Resistenzgenen verboten, sagte SP-Ständerätin Géraldine Savary (VD). Im Labor dürfe nach wie vor mit solchen geforscht werden. Diese Haltung setzte sich im Ständerat knapp mit 21 zu 20 Stimmen durch. Damit ist die letzte Differenz bereinigt, die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Umweltministerin Doris Leuthard ist die Freude am Gesetz nach eigenem Bekunden vergangen. Das Ende 2017 auslaufende Moratorium wird zwar um vier Jahre verlängert. Zudem werden ein Umweltmonitoring über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen eingeführt und detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz festgelegt. Ansonsten bleibt es aber beim geltenden Recht. Das sei nicht die Zukunft, befand Leuthard am Schluss der Debatte.