Parlament gegen mehr Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt

Im Kanton Aargau wird keine Rechtsgrundlage für die kantonale Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag mit 64 zu 63 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage des Regierungsrats einzutreten. FDP und SVP brachten das Geschäft zu Fall.

Im Kanton Aargau wird keine Rechtsgrundlage für die kantonale Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag mit 64 zu 63 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage des Regierungsrats einzutreten. FDP und SVP brachten das Geschäft zu Fall.

Die FDP hatte den Antrag gestellt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie zweifelte die Effizienz der Fachstelle in einem Krisenfall an. Gefragt sei in einem solchen Fall die Polizei. Die SVP unterstützte diesen Antrag, der in der vorberatenden Kommission nicht gestellt worden war.

CVP, SP, Grüne, EVP, GLP und BDP unterstützten die Vorlage der Regierung. Es gehe um einen wichtigen Meilenstein zur Integrität und Schutz der Kantons- und Gemeindeangestellten, sagte Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne). Die Fachstelle übernehme keine polizeilichen Aufgaben, sondern widme sich der Prävention.

Der Regierungsrat wollte mit einer Änderung des Organisationsgesetzes die Rechtsgrundlage für die seit Anfang 2013 bestehende Fachstelle schaffen. Vor allem sollte die notwendige Grundlage für das Einholen von Daten über gefährliche Personen geschaffen werden.

Die Stellenprozente der FAPS sollten von 10 auf 50 Prozent aufgestockt werden. Die Fachstelle nimmt sich gewalttätigen und drohenden Personen an.

In den letzten Jahren habe eine Zunahme von Meldungen über gewalttätige oder drohende Personen an die FAPS festgestellt werden müssen, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats.

Nach dem negativen Entscheid des Parlaments dürfte die Fachstelle jedoch in der bisherigen Form weitergeführt werden. Es bestehen entsprechende Anordnungen und Beschlüsse des Regierungsrats. Die Fachstelle wird bei den Strafverfolgungsbehörden jedoch keine Daten über drohende Personen einholen können.

Nächster Artikel