Der Baselbieter Landrat lehnt die Transparenz-Initiative der JUSO ab. Er hat am Donnerstag auch einen SP-Antrag für einen Gegenvorschlag abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit fürchtet Umsetzungsaufwand, Umgehungsmöglichkeiten und weniger Spenden.
Die Ende 2011 mit 1591 gültigen Unterschriften eingereichte formulierte Verfassungsinitiative will das Vertrauen in die Politik stärken, indem Parteien und Organisationen ihre Finanzen offenlegen müssten. Die Regierung fürchtet aber laut Justizdirektor Isaac Reber grossen Kontrollaufwand und „zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten“.
Der Landrat folgte der Regierung am Donnerstag nach anderthalb Stunden Debatte mit 49 gegen 31 Stimmen. Ein Rückweisungsantrag der SP, die alle Parteien aufforderte, an einem Gegenvorschlag mit akzeptablen konkreten Lösungen mitzuarbeiten, wurde mit 35 gegen 48 Stimmen abgelehnt. Mehrere Voten verwiesen auf Bestrebungen auf Bundesebene.
Für Transparenz plädierten zwar alle Fraktionen, doch einen Zwang zur Offenlegung lehnte die Ratsrechte strikte ab: Die FDP warnte vor einem „Pranger“ für Parteispender und hohen Kosten für den Kanton; es gebe „absolut keinen Handlungsbedarf“. Auch die CVP sieht für die Umsetzung nur „Scheinlösungen“. Die GLP schloss sich an.
SVP: Spender nicht verscheuchen
Für die SVP führt das Volksbegehren zu „Überregulierung“. Gegebenenfalls blieben Spender halt mit ihrem Betrag just unter der Limite. Es sei schon jetzt sehr schwierig, in Gemeinden Geld für Parteien zu sammeln, sagte ein SVP-Mann: Viele Spender wollten auch bei kleinen Beträgen einfach anonym bleiben.
Die SP rügte den Widerstand als „Eiertanz“, wenn doch alle für Transparenz seien. Auf den Bund warten könne man noch lange. Die Grünen verwiesen auf den Niedergang der Schweizer Banken wegen Transparenz-Defiziten – samt enormen Kosten für den Staat – und den internationalen Druck auf die Schweiz seit der Raubgold-Affäre.
Gemäss der ausformulierten Initiative sollen die wichtigsten Finanzierungsquellen und das Budget für den jeweiligen Wahl- oder Abstimmungskampf angegeben werden. Bei Spenden juristischer Personen von über 1000 Franken und Spenden natürlicher Personen von über 5000 Franken pro Jahr sollen die Namen offengelegt werden.