Der Baselbieter Landrat ist grossmehrheitlich für die Revision des kantonalen Polizeigesetzes: Er beschloss am Donnerstag in erster Lesung Eintreten auf die Vorlage. Dagegen war die FDP.
Der Eintretensbeschluss fiel nach längerer Debatte mit 69 zu 13 Stimmen. Dagegen stimmten einzig die FDP-Fraktion sowie ein einzelner SVP-Landrat. Die Revision bringe gegenüber heute keine Verbesserung, hatten Gegner kritisiert. Stein des Anstosses war zudem die Rollenteilung von Kantons- und Gemeindepolizei.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber konterte, das revidierte Gesetz bringe eine klare Aufgabenteilung zwischen Kantons- und Gemeindepolizei und gebe den Gemeindepolizeien mehr Kompetenzen. Die Zusammenarbeit der beiden Polizeien sei zudem gewollt.
Der Nichteintretensantrag sei auch eine Misstrauenskundgebung gegenüber der langjährigen Arbeit an der Vorlage. Eine Arbeitsgruppe habe dabei einen Konsens erreicht; danach sei die Vorlage in der Vernehmlassung gut aufgenommen und von der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission einstimmig verabschiedet worden.
Für Eintreten waren denn auch alle Fraktionen ausser der FDP. Mehrere von ihnen kündigten indes Änderungsanträge an. Dies tat mit Blick auf Debatten der letzten Wochen betreffend die Gemeindepolizeien namentlich auch die SVP, und zwar «zur Beruhigung des Themas», wie ihre Sprecherin sagte.
Angenommen wurden in der Folge namentlich zwei SVP-Anträge, um den Gemeindepolizeien zu ermöglichen, Verkehrskontrollen innerorts auch auf Kantonsstrassen durchführen zu können. Nach der ursprünglichen Vorlage wäre dies der Kantonspolizei vorbehalten geblieben. Gegen die SVP-Anträge stimmten indes nur vereinzelte FDP-Landräte.
Neue Kompetenzabgrenzung
Konflikte zwischen Kanton und Gemeinden etwa bei Ordnungseinsätzen, Radarkontrollen oder Kostenverrechnungen waren in den vergangenen Jahren ein Auslöser der Gesetzesrevision gewesen. Künftig sollen sicherheitspolizeiliche Aufgaben, bei denen Polizeizwang nötig ist, bei der Kantonspolizei liegen. Die Gemeindepolizeien sind für Ruhe und Ordnung zuständig und erhalten mehr Kompetenzen im Verkehrsbereich.
Daneben füllt das revidierte Gesetz eine Lücke insbesondere bei der verdeckten Internetfahndung nach Pädophilen, nachdem die bundesrechtliche Grundlage weggefallen war. Nebst anderem schafft es zudem Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung sowie die Wegweisung im öffentlichen Raum.