Die Schweiz soll das Pariser Klimaabkommen ratifizieren, das die internationale Klimapolitik nach 2020 festlegt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft dazu ans Parlament geleitet.
Das Abkommen war vor einem Jahr beschlossen worden und ist am 4. November in Kraft getreten. Damit die Schweiz es ratifizieren kann, ist die Zustimmung des Parlaments nötig.
Das Abkommen hat zum Ziel, den durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die Mitgliedsländer sollen alle notwendigen Schritte unternehmen, damit die Erwärmung 1,5 Grad Celsius nicht übersteigt.
Alle fünf Jahre müssen sie ein Emissionsreduktionsziel formulieren und Massnahmen ergreifen, um dieses zu erreichen. Zudem müssen sie eine Strategie für die Anpassung an die Klimaänderungen ausarbeiten, die Mittelflüsse in eine klimafreundliche Richtung lenken und regelmässig über die Umsetzung dieser Massnahmen Bericht erstatten.
Emissionen halbieren
Mit der Ratifizierung würde das von der Schweiz angekündigte Ziel definitiv, schreibt das Umweltdepartement (UVEK). Die Schweiz hatte 2015 der Klimakonvention der UNO mitgeteilt, sie wolle bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent senken, wobei ein Teil dieser Reduktionen im Ausland herbeigeführt werden solle.
Um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, müsste die Schweiz Massnahmen ergreifen. Das will der Bundesrat mit einer Revision des CO2-Gesetzes tun. Die Botschaft dazu will der Bundesrat im zweiten Halbjahr 2017 ans Parlament überwiesen.
Kritik von links und rechts
In der Vernehmlassung, die bis Ende November dauerte, stiessen die Vorschläge des Bundesrates auf Kritik. Während sie der SP und den Grünen zu wenig weit gehen, befürchten die bürgerlichen Parteien Nachteile für die Wirtschaft und fordern Anpassungen. Die SVP stellt sich ganz gegen die Pläne.
Nach dem Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats soll die Reduktion des CO2-Ausstosses zu 60 Prozent im Inland erfolgen. Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz sollen im Jahr 2030 also 30 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen. Die restliche Verminderung dürfte via Emissionshandel über Massnahmen im Ausland erreicht werden.
Verhältnis umstritten
Das Verhältnis von Massnahmen im In- und Ausland werde wohl der grosse politische «Knatsch» sein, hatte Umweltministerin Doris Leuthard bei der Präsentation der Vorlage gesagt. Manche forderten mehr Reduktion im Inland, andere mehr im Ausland. Der Bundesrat sei aber überzeugt, dass die gewählte Vorgabe sinnvoll sei.
Zur Erreichung des Ziels setzt der Bundesrat vor allem auf bisherige Instrumente, die verstärkt werden sollen. So soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen steigen. Der Bundesrat will den maximalen Abgabesatz von heute 120 Franken auf 240 Franken verdoppeln.
Gebäude sanieren
Der Verbrauch soll weiterhin durch Gebäudesanierungen gesenkt werden. Im Rahmen der Energiestrategie wurde beschlossen, dafür mehr Mittel einzusetzen. Die Gelder stammen zu zwei Dritteln aus der CO2-Abgabe. Für den Zeitraum nach 2020 schlägt der Bundesrat mit seiner Vorlage über ein Klima- und Energielenkungssystem den schrittweisen Abbau der Fördermassnahmen und die Aufhebung der Teilzweckbindung vor.
Für den Fall, dass die Emissionen durch Gebäudesanierungen nicht genügend zurückgehen, möchte der Bundesrat die Kompetenz erhalten, fossile Heizungen bei Neubauten und beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Bauten ab 2029 zu verbieten.
Umweltfreundlichere Autos
Eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen ist nach wie vor nicht vorgesehen. Hingegen sollen die Emissionsvorschriften für neu immatrikulierte Personenwagen weiter verschärft werden.
Ein zentrales Instrument bleibt ferner das Emissionshandelssystem. Betreiber von emissionsintensiven Anlagen müssten weiterhin daran teilnehmen und ihre verursachten Emissionen mit dem Kauf von Emissionsrechten decken. Im Gegenzug wären sie von der CO2-Abgabe befreit. Ob der Bundesrat bei seinen Vorschlägen bleibt, wird sich nächstes Jahr zeigen.