Das Parlament muss noch einmal über ein Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken entscheiden. Über zwei Jahre nach der Annahme einer entsprechenden Motion ist der Bund zum Schluss gekommen, dass diese nur mit einer Gesetzesänderung umgesetzt werden kann.
Die Gesetzesänderung werde derzeit erarbeitet, sagte Eliane Schmid, Sprecherin beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), am Freitag auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitungen Tages-Anzeiger und Bund. Gespräche des BAFU mit den betroffenen Akteuren waren zu keinem Ergebnis gekommen.
«Dass die Umsetzung der Motion schwierig wird, wussten wir von Anfang an», sagte Schmid. Es seien viele Interessen im Spiel – von den Grossverteilern und Detailhändlern über die Säckchenhersteller bis hin zu den Konsumentenschützern.
Das BAFU habe versucht, zusammen mit den Beteiligten eine Lösung zu finden. Die Diskussionen hätten aber gezeigt, dass die Positionen weit auseinander liegen und eine allseits getragene Konsenslösung nicht gefunden werden konnte.
Knapper Entscheid im Ständerat
Für die Umsetzung der Motion ist laut Schmid eine Änderung des Umweltschutzgesetzes nötig, da die geltende gesetzliche Grundlage nicht ausreicht, um ein Verbot auf Verordnungsstufe einführen zu können. Das Umweltdepartement UVEK werde dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorschlagen, sagte Schmid. Angaben zum Zeitplan machte sie nicht.
Da es sich um eine Gesetzesänderung handelt, wird sich das Parlament erneut mit den Plastiksäckli beschäftigen müssen. Ende 2012 hatte es den Bundesrat beauftragt, die Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken zu verbieten.
Die entsprechende Motion von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) war im Ständerat allerdings äusserst knapp mit 18 zu 17 Stimmen angenommen worden. Im Nationalrat war der Entscheid deutlicher ausgefallen.