Parlament soll weiterhin über alle Auslandeinsätze entscheiden

Das Parlament soll weiterhin zustimmen müssen, wenn der Bund bewaffnete Soldaten länger als drei Wochen ins Ausland schicken will – auch dann, wenn es sich um eine kleine Gruppe handelt. Der Bundesrat stellt sich gegen einen Vorstoss, der eine Änderung verlangt.

Das Parlament soll weiterhin über Auslandeinsätze der Armee befinden (Archiv) (Bild: sda)

Das Parlament soll weiterhin zustimmen müssen, wenn der Bund bewaffnete Soldaten länger als drei Wochen ins Ausland schicken will – auch dann, wenn es sich um eine kleine Gruppe handelt. Der Bundesrat stellt sich gegen einen Vorstoss, der eine Änderung verlangt.

Der Bundesrat möchte dem Parlament weiterhin die Entscheidung über Auslandseinsätze überlassen. Er sei der Ansicht, dass die Entsendung von bewaffneten Militärangehörigen mit einem taktischen Auftrag immer im Parlament zu behandeln sei, unbesehen von der Grösse des Kontingents, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss.

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Parlament bislang keine Bereitschaft habe erkennen lassen, auf seine Entscheidkompetenz zu verzichten. Chancenlos ist der Vorstoss von Didier Berberat (SP/NE) allerdings nicht: 17 Ständeratsmitglieder haben ihn mitunterzeichnet, unter ihnen Vertreter der CVP, der FDP und der SVP.

Stimmt der Ständerat dem Postulat zu, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung prüfen. Nach dem Willen Berberats soll sich eine Genehmigung durch das Parlament erübrigen, wenn ein begrenztes Kontingent beauftragt wird, eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz zu schützen.

Bereits geplant ist eine Änderung für Fälle, in welchen einzelne Armeeangehörige als Experten für Sicherheitsabklärungen des Aussendepartements oder als Verbindungspersonen einer Schweizer Botschaft eingesetzt werden.

Für derartige «Bagatellfälle» will der Bundesrat im Rahmen der kommenden Militärgesetzrevision neue Regeln vorschlagen. Die geltenden Regeln generierten einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zur politischen Relevanz des Einsatzes stehe, hält er fest.

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