Parlament statt Regierung soll über Nutzung von Plätzen entscheiden

Wie und wie intensiv die wichtigsten Basler Plätze genutzt werden dürfen, ist nach Ansicht der Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rats (BRK) eine Frage von hoher politischer Relevanz. Sie will daher, dass über Nutzungspläne künftig das Parlament statt die Regierung entscheidet.

Wie und wie intensiv die wichtigsten Basler Plätze genutzt werden dürfen, ist nach Ansicht der Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rats (BRK) eine Frage von hoher politischer Relevanz. Sie will daher, dass über Nutzungspläne künftig das Parlament statt die Regierung entscheidet.

Die BRK stellt einen entsprechenden Antrag in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Entwurf für ein Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG). Die Regierung will mit dem im April 2012 vorgelegten Entwurf die stärker gewordene Allmendnutzung neu regeln und das geltende Allmend- und Allmendgebührengesetz ersetzen.

Schon bisher hat die Verwaltung für bestimmte öffentliche Orte sogenannte Bespielungspläne erstellt, die aufzeigen, wie und wie intensiv ein jeweiliger Ort von Privaten genutzt werden kann. Im NöRG-Entwurf will die Regierung dieses Planungsinstrument nun im Form des speziellen Nutzungsplans auch auf Gesetzesstufe verankern.

In ihrem einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedeten Bericht begrüsst die BRK die Nutzungspläne. Diese bedeuteten eine Verfahrenserleichterung: Was darin enthalten sei, müsse dann im Bewilligungsverfahren für eine einzelne Veranstaltung nicht mehr publiziert werden. Wenn der Gesetzgeber es wolle, könne er damit aber auch bestimmte Nutzungen – etwa lärmintensive – beschränken.

Mehr öffentliche Debatte

Die Nutzung der wichtigsten Basler Plätze sei indes eine Frage «von hoher politischer Relevanz» und «durchaus vergleichbar mit der Planung grösserer Bauwerke», meint die BRK. Für Nutzungspläne soll daher gelten, was auch für Bebauungspläne gilt: Der Grosse Rat soll sie erlassen, nicht die Regierung, wie es diese selbst beantragt hat.

Damit würde auch eine gewisse Verfahrensöffentlichkeit geschaffen, Parteien, Verbände und Bevölkerungsgruppen könnten an der Meinungsbildung mitwirken, und in umstrittenen Fällen wäre das Referendum möglich, nennt die BRK weitere Vorteile. Ausserdem könnte im Parlament ein Nutzungsplan mittels Motion angestossen werden.

Verschieben würde sich derweil der Ort der politischen Diskussion über die Nutzung von besonders im Fokus stehenden öffentlichen Orten, hält die Kommission fest: Fand diese bisher weitgehend in der von der Regierung eingesetzten Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG) statt, debattierte künftig das Parlament.

Beispiele erwähnt die BRK nicht. Umstritten gewesen waren in den letzten Jahren aber etwa Ideen für eine Buvette oder eine Eisbahn beim Münster, die an Widerständen scheiterten. Strittig waren auch die starke Nutzung des Kasernenhofs, wo das Basel Tattoo stattfindet, oder die neuen Buvetten am Kleinbasler Rheinufer.

Klarstellung bei Rekursen

Eine Klarstellung will die BRK im NöRG zudem betreffend Rekurse festhalten: Wenn es bei der Allmendnutzung primär um bau- und planungsrechtliche Fragen geht, ist für Rekurse statt des Vorstehers des Baudepartements die Baurekurskommission zuständig. Diese Praxis bestehe schon heute, solle aber im Gesetz klargestellt werden.

Auch hier nennt die BRK kein konkretes Beispiel. Eine unklare Zuständigkeit war indes letzten Januar beim Basel Tattoo zutage getreten: Gemäss Baurekurskommission war dessen Bewilligung durch die Allmendverwaltung nicht rechtmässig, da das Kasernenareal nicht Allmend war und das Tatto nach Bundesrecht eine Baubewilligung benötigt hätte.

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