Im zweiten Anlauf hat der Aargauer Grosse Rat am Dienstag dem Einbürgerungsgesuchs eines 34-jährigen Mannes zugestimmt. Die Einbürgerungskommission prüfte das Gesuch genauer, weil der Mann vor mehr als zehn Jahren wiederholt straffällig und zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden war.
Der Entschied fiel mit 76 zu 35 Stimmen. Nein-Stimmen gab es vor allem in der SVP-Fraktion. Eine Diskussion fand nicht statt.
Der Grosse Rat hatte das Gesuch vor einem Jahr auf Antrag der SVP zurückgestellt. Das Parlament wollte den Gesuchsteller, einen Kosovo-Albaner, genauer unter die Lupe nehmen. Er musste der Einbürgerungskommission Auskunft geben.
Die Kommission kam zum Schluss, dass der Gesuchsteller alle Einbürgerungskriterien in Sachen strafrechtlicher Leumund erfüllt, sagte Kommissionspräsident und SVP-Fraktionspräsident Andreas Glarner. Dessen Privatauszug aus dem Strafregister sei seit Ende 2010 blank und der Auszug aus dem Vorstrafenregister enthalte seit Ende Mai 2013 keine Einträge mehr.
Der Einbürgerungsentscheid der Gemeinde verstosse weder gegen das Gesetz noch gegen die Praxis der Kommission. Schliesslich konnten dem Gesuchsteller gemäss Kommission keine Vorkommnisse nachgewiesen werden, die einen Einfluss auf die Einbürgerung haben könnte.
Der Kosovo-Albaner war im Mai 2002 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Vermögensdelikten sowie Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
Die Probezeit betrug drei Jahre. Er wurde jedoch erneut straffällig und wurde wegen Hehlerei und wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Der verheiratete Mann und zweifache Vater lebt derzeit als selbstständiger Autoverkäufer in Spreitenbach.
Der Grosse Rat hiess stillschweigend die Gesuche von weiteren 339 ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gut. Die zuständige Kommission hatte zehn Gesuche zurückgewiesen.