Parlament verzichtet auf Anzeige gegen Exgerichtspräsidenten

Der Schwyzer Kantonsrat reicht gegen den alt Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler keine Strafanzeige wegen Amtsanmassung ein. Dies hat das Parlament am Mittwoch mit 48 zu 43 Stimmen beschlossen, als es den Bericht der PUK diskutierte.

Keine Strafanzeige gegen Martin Ziegler (Archiv) (Bild: sda)

Der Schwyzer Kantonsrat reicht gegen den alt Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler keine Strafanzeige wegen Amtsanmassung ein. Dies hat das Parlament am Mittwoch mit 48 zu 43 Stimmen beschlossen, als es den Bericht der PUK diskutierte.

Mit dem Entscheid will der Kantonsrat einen Schlussstrich unter die Justizaffäre ziehen, die den Kanton während Jahren belastet hatte. Es sei besser, in die Zukunft zu schauen statt Vergangenheitsbewältigung zu betreiben, erklärte die Ratsmehrheit.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte vor zwei Monaten ihren Bericht veröffentlicht. Eine Empfehlung der PUK war, gegen den früheren Kantonsgerichtspräsidenten eine Strafanzeige einzureichen. Dieser hatte sich während Jahren eine erbitterte Fehde mit dem damals amtierenden Staatsanwalt Georg Boller geliefert.

Ziegler könnte sich gemäss PUK der Amtsanmassung schuldig gemacht haben, als er gegen Mitarbeitern des Verhöramtes Abhöraktionen eingeleitet hatte, um Informationslecks aufzudecken. Dabei ging es um publik gewordene Informationen aus einem geheim gehaltenen Bericht des Berner alt Richters Jürg Sollberger im Zusammenhang mit dem Mordfall Lucie.

Sollberger-Bericht wird veröffentlicht

Der Kantonsrat folgte aber mit 78 zu 16 Stimmen der Empfehlung der PUK, den vor vier Jahren als geheim eingestuften Sollberger-Bericht zum Fall Lucie zu veröffentlichten. In dem Bericht wird der Machtkampf zwischen Kantonsgericht und Staatsanwaltschaft beschrieben. In der Rückschau wurde klar, dass die Geheimhaltung des Papiers zu einer Eskalation des Justizstreits geführt hatte.

Der Kantonsrat würdigte den PUK-Bericht als insgesamt gute Arbeit und als nützliche Grundlage, um das «nach wie vor bestehende Konfliktpotenzial» zwischen Kantonsgericht und Staatsanwaltschaft zu beseitigen. Der PUK-Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, die noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

Den PUK-Bericht nahm der Kantonsrat mit 96 zu 0 Stimmen zur Kenntnis.

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