Der Kanton Aargau prüft die rechtlichen Grundlagen für den fallweisen Einsatz von Body-Cams bei Sondereinsätzen der Kantonspolizei. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat aus den Reihen der BDP stillschweigend überwiesen.
Es soll keinen flächendeckenden Einsatz der Körperkameras geben. Bei speziellen, in der Regel heiklen und klar definierten Einsätzen wie Zugriffen der Sondereinheit «Argus» können Body-Cams gemäss Regierungsrat durchaus Sinn machen.
Die Leitung der Kantonspolizei würde eine solche Regelung begrüssen. Der fallweise Einsatz wird nun im Rahmen der laufenden Revision des kantonalen Polizeigesetzes geprüft.
Kein Thema ist laut Regierungsrat, dass jeder Kantonspolizist bei seiner Arbeit eine Körperkamera tragen muss. Die ständige Aufzeichnung mit Body-Cams werde die Hemmschwelle bei der Bevölkerung erhöhen, überhaupt mit der Polizei zu kommunizieren. Zudem sei es arbeitsrechtlich nicht zulässig, dass die Polizisten bei ihrer Arbeit pausenlos überwacht würden.