Der gewerbsmässige Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern und sogenannten Posing-Bildern soll unter Strafe gestellt werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli angenommen.
Bei 20 zu 20 Stimmen und einer Enthaltung fällte Ratspräsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) den Stichentscheid. Er entschied sich wie in solchen Fällen üblich für die Kommissionsmehrheit und damit für ein Ja zur Motion.
Der Bundesrat muss nun eine Strafnorm ausarbeiten. Er hatte sich nicht dagegengestellt, aber auf heikle Abgrenzungsschwierigkeiten hingewiesen. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, dass das Bundesgericht die Definition pornografischer Aufnahmen bereits ausgeweitet habe.
Damit stelle sich die Frage, was genau unter den neuen Straftatbestand fallen würde. So wäre der Begriff «Posing-Bilder» zu definieren. Ein typisches Posing-Bild sei ein gestelltes Bild, wobei die abgebildete Person auch teilweise bekleidet sein könne.
Eintrittskarte für Pornografie
Der Handel mit pornografischen Aufnahmen von Kindern ist bereits verboten. Auch der Besitz und Konsum wird bestraft. Rickli argumentierte im Nationalrat, das genüge nicht. Bilder, die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigten, gälten nicht als Kinderpornografie.
Pädosexuelle nutzten die Grauzonen bewusst aus, sagte Rickli. Und Posing-Bilder seien häufig die Eintrittskarte für harte pornografische Abbildungen. Deshalb sei das Strafgesetzbuch zu ergänzen. Dabei müsse auf der einen Seite sichergestellt werden, dass Fotos fürs Familienalbum nicht kriminalisiert würden. Auf der anderen Seite dürfe aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich viele Täter im Familienumfeld befänden.
Caronis Baby in der Badewanne
Die Gegnerinnen und Gegner im Ständerat argumentierten, es sei unklar, welche Art von Bildern genau verboten werden solle und welche Handlungen unter das Verbot fielen. Schon im Begriff «Posing» sei eine gewisse Unschärfe, stellte Thomas Hefti (FDP/GL) fest.
Andrea Caroni (FDP/AR) warnte davor, viele Menschen zu kriminalisieren. Auch er habe schon Bilder von nackten Kindern hergestellt und verbreitet, nämlich Bilder seines Babys in der Badewanne. In der Gerichtspraxis sei der Pornografiebegriff schon heute sehr weit gefasst. Er erfasse ziemlich alles – mit Ausnahme eines Familienschnappschusses am Strand.
Strafrecht löst nicht alles
Claude Janiak (SP/BL) zeigte sich verwundert über den «unerschütterlichen Glauben in das Strafrecht». Mit diesem könne man nicht alle Probleme lösen, gab er zu bedenken. Allein zwischen 2007 und 2016 seien 58 Änderungen angebracht worden.
An der Anzahl Verurteilungen habe das nichts geändert. Beim zur Diskussion stehenden Vorstoss gehe es um reine Symbolik, Handlungsbedarf bestehe angesichts der Gerichtspraxis nicht.
Verantwortung übernehmen
Daniel Jositsch (SP/ZH) erwiderte, das Parlament sollte sich der Verantwortung der Gesetzgebung stellen und die Frage nicht der Gerichtspraxis überlassen.
Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) stellte fest, zwar gelte schon heute das Recht am eigenen Bild. Bei der Verbreitung von Nacktbildern im Internet sei es für die Opfer aber schwierig, auf zivilrechtlichem Weg ein Löschen der Bilder zu erkämpfen. Das Strafrecht biete da Vorteile.