Parlament will Kulturgüter neu auch vor Feuer und Wasser schützen

Das Kulturgüterschutzgesetz soll künftig nicht nur bei Kriegen, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen gelten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das revidierte Gesetz oppositionslos mit 41 Stimmen verabschiedet.

Die Kapellbrücke in Luzern soll vor Feuer geschützt werden (Archiv) (Bild: sda)

Das Kulturgüterschutzgesetz soll künftig nicht nur bei Kriegen, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen gelten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das revidierte Gesetz oppositionslos mit 41 Stimmen verabschiedet.

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Bundesrat und Parlament wollen mit der Totalrevision des Gesetzes wertvolle Kulturgüter auch bei Überschwemmungen, Erdrutschen oder Bränden schützen. Zudem kann der Bund neu neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute von kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden.

Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für einen «Bergungsort», wo gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland vorübergehend sicher aufbewahrt werden können. Die Schweiz wäre der weltweit erste Staat mit einem solchen «Safe Haven»-Angebot. Ein «Safe Haven»-Fall würde 50’000 bis 100’000 Franken im Jahr kosten.

Die Suche nach einem geeigneten «Bergungsort» läuft bereits. Ein Standortentscheid wird erst bei der Umsetzung des neuen Gesetzes getroffen. Gemäss Bundesrat soll die Revision Anfang 2015 in Kraft treten.

Ständerat winkt Gesetz durch

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) war im Parlament unumstritten. Im Ständerat gab es keine Diskussion mehr darüber.

Redebedarf hatte es nur im Nationalrat gegeben. Dort wurde die Absicht des Bundes diskutiert, die Kantone beim Erstellen von Dokumenten für die Sicherung von Kulturgütern zu unterstützen.

Die Sicherheitskopien sind gemäss der Internetseite des Bevölkerungsschutzes eine der wichtigsten Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern. Eine weitere sind die rund 300 Schutzräume, in welche die wertvollsten beweglichen Kulturgüter im Bedrohungsfall gebracht werden können.

Der Bundesrat hatte diese Unterstützung zunächst aus dem Gesetz streichen wollen, beliess aber nach der heftigen Kritik in der Vernehmlassung eine «Kann»-Formulierung und eine Unterstützung von höchstens 20 Prozent der Kosten im Entwurf.

Anpassung notwendig

Das geltende Gesetz entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. «Seither hat sich die Welt weitergedreht», sagte der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri. Es sei an der Zeit, das Gesetz den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Dass ein erweiterter Schutz für Kulturgüter nötig ist, zeigen in den Augen des Bundesrates der Brand der Luzerner Kapellbrücke 1993, der vom schweren Erdrutsch im Jahr 2000 beschädigte Stockalperturm in Gondo VS oder die Hochwasser in den Sommern 2005 und 2007.

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