Parlament will mehr Rechtssicherheit beim Off-Label-Use

Nicht zugelassene oder nicht kassenpflichtige Medikamente spielen bei der Behandlung vieler Krankheiten eine wichtige Rolle, ebenso Anwendungen ausserhalb der Indikation. Nicht alle Krankenkassen kommen aber für die gleichen Kosten auf. Nun verlangt das Parlament vom Bundesrat griffigere Regeln.

Auswahl an Medikamenten (Symbolbild) (Bild: sda)

Nicht zugelassene oder nicht kassenpflichtige Medikamente spielen bei der Behandlung vieler Krankheiten eine wichtige Rolle, ebenso Anwendungen ausserhalb der Indikation. Nicht alle Krankenkassen kommen aber für die gleichen Kosten auf. Nun verlangt das Parlament vom Bundesrat griffigere Regeln.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion von Jean-François Steiert (SP/FR) zugestimmt. Diese verlangt, dass in Zukunft nicht mehr die Versicherer über die Vergütung entscheiden sollen.

Heute wird beim so genannten Off-Label-Use jeder Einzelfall von der Krankenkasse auf den therapeutischen Nutzen hin überprüft. Der Preis für das Medikament wird jeweils zwischen Krankenkasse und Hersteller ausgehandelt.

Die Versicherer haben dabei grossen Ermessensspielraum. Das führt dazu, dass die eine Krankenkasse für die Kosten einer Therapie aufkommt, während eine andere im gleichen Fall eine Kostengutsprache verweigert. Auf eine Behandlung muss dann in der Regel verzichtet werden, weil es oft um sehr teure Medikamente geht.

Dass Handlungsbedarf besteht, hat eine vergangene Woche publizierte Studie im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit gezeigt. Die Autoren hielten fest, dass trotz Verbesserungen in den letzten Jahren die Rechtsgleichheit nicht gewährleistet ist.

Als mögliche Lösung schlägt Steiert vor, dass die Krankenkassen in Zukunft zunächst einen vom Hersteller bestimmten Preis vergüten sollen. Steht dieser in keinem Verhältnis zum therapeutischen Nutzen, könnte er von der Krankenkasse im Nachhinein angefochten werden.

Der Bundesrat lehnt diesen Systemwechsel ab, weil die Krankenkassen dann unabhängig vom Nutzen einer Leistung die Kosten tragen müssten. Auch die Gesundheitskommission des Ständerats ist nicht überzeugt von Steierts Lösungsansatz, möchte den Bundesrat aber trotzdem beauftragen, für eine von Versicherer und Wohnort unabhängige Praxis beim Off-Label-Use zu sorgen.

Off-Label-Use spielt bei der Krebstherapie, bei der Behandlung seltener Krankheiten oder auch bei der Behandlung kleiner Kinder eine grosse Rolle. Die Krebsliga schätzt, dass in der Schweiz jeder dritte Krebspatient auf diesem Weg behandelt wird.

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