Parlament will Mindeststeuer für neue Unternehmen streichen

Im Kanton Aargau sollen neugegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren keine Mindeststeuer mehr bezahlen müssen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus den Reihen der FDP mit 85 zu 43 Stimmen gegen den Willen des Regierungsrats überwiesen.

Im Kanton Aargau sollen neugegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren keine Mindeststeuer mehr bezahlen müssen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus den Reihen der FDP mit 85 zu 43 Stimmen gegen den Willen des Regierungsrats überwiesen.

Für die Motion stimmten SVP, FDP sowie GLP und EVP. Dagegen votierten SP, Grüne und BDP. Die CVP war weitgehend gespalten. Die Mindeststeuer für Unternehmen beträgt total 845 Franken pro Jahr. Diese Mindeststeuer bezahlen etwa Kapitalgesellschaften, die Verluste generieren oder einen Gewinn von unter 10’000 Franken erwirtschaften.

Mit der Abschaffung der Mindeststeuer für neugegründete Unternehmen sollen die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert werden, wie die Befürworter der Motion von Silvan Hilfiker ausführten. Die Einnahmen aus der Mindeststeuer seien für den Kanton unwesentlich, jedoch für das einzelne Unternehmen ein Kostenfaktor.

Es handle sich um eine weitere Steuererleichterung für juristische Personen, kritisierte die SP. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der symbolische Beitrag die Unternehmen abschrecke, hiess es bei den Grünen.

Bevor die Mindeststeuer für neugegründete Unternehmen fällt, muss das kantonale Steuergesetz revidiert werden und in Kraft treten.

Steuerausfälle von bis zu 800’000 Franken

Der Kanton rechnet gemäss Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) mit Ausfällen von insgesamt 300’000 bis 800’000 Franken pro Jahr. Der Regierungsrat lehnte die Abschaffung der Mindeststeuer daher ab.

Brogli wies auf die Ungleichbehandlung zwischen Start-Ups und bereits ansässigen Unternehmen hin. Das sei rechtsstaatlich problematisch. Auch neu gegründete Firmen würden staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Mindeststeuer habe keinen wesentlichen Einfluss auf die Standortattraktivität des Aargaus.

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